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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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wohl auf die tatsächliche, vierjährige Schulbesuchszeit als auch auf den „erfolgreichen“ Abschluss bezieht.1910 Genau wie bei der „Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration“ ist eine maßgebliche Erteilungsvoraussetzung, dass die Person im Sinne des §60a Abs 2 AufenthG geduldet oder gem §55 dtAsylG „gestattet“ ist oder über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Zu beachten sind hierbei die durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ eingeführten Neuerungen, spezi- ell die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“.1911 Darüber hinaus dürfen keine Anhaltspunkte für ein fehlendes Demokra- tiebekenntnis vorliegen, wobei davon auszugehen ist, dass diese Vorausset- zung erfüllt ist, insofern nicht Gegenteiliges bekannt ist.1912 Weiters ist eine „positive Integrationsprognose“ im Sinne einer „Gesamtbetrachtung aller bisherigen Integrationsleistungen u. der konkreten individuellen Le- bensverhältnisse“1913 zu treffen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist gem §25a Abs 1 S 3 AufenthG zu versagen, wenn die Abschiebung aufgrund eigener falscher Angaben des*r Ausländers*in oder aufgrund seiner*ihrer Täuschung über seine*ihre Identität und Staatsangehörigkeit ausgesetzt ist. Diese Formulie- rung ist ident mit jener in Bezug auf die „Aufenthaltserlaubnis bei nach- haltiger Integration“, weshalb auf die Ausführungen oben verwiesen wird.1914 Aufenthaltsrecht Genau wie §25b Abs 1 AufenthG, normiert §25a Abs 1 AufenthG einen „Soll“-Anspruch auf Erteilung im Sinne eines gebundenen Ermessens.1915 Die Aufenthaltserlaubnis kann für längstens drei Jahre erteilt werden.1916 Sie berechtigt zur Erwerbstätigkeit gem §25a Abs 4 AufenthG. Die Verlän- gerung ist gem §8 Abs 1 AufenthG möglich, wobei die Voraussetzungen in Bezug auf das Höchstalter und den Duldungsstatus nicht erneut vorlie- 2. 1910 Wunderle/Röcker in Bergmann/Dienelt §25a AufenthG Rn12; aA Röder, Asylma- gazin 2016, 116. 1911 §60b AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und siehe ausführlich Kapi- tel 5.B.I.1. 1912 §25a Abs 1 Z 5 AufenthG. Röder, Asylmagazin 2016, 116. 1913 Wunderle/Röcker in Bergmann/Dienelt §25a AufenthG Rn14. 1914 Siehe Kapitel 5.B.I.1. 1915 Röder, Asylmagazin 2016, 116. 1916 §26 Abs 1 S 1 AufenthG. B. Soziale Bindungen 329 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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