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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Aufenthaltsrecht Die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ kann sowohl von Amts wegen oder auf begründeten Antrag erteilt werden.2045 Die sachlich zuständige Niederlas- sungs- und Aufenthaltsbehörde ist gem §3 Abs 1 NAG „der örtlich zuständi- ge Landeshauptmann“ bzw die örtlich zuständige Landeshauptfrau. In allen Bundesländern außer Wien wurden die Bezirksverwaltungsbehörden mit- tels Verordnung ermächtigt.2046 Gem §41 Abs 5 S 1 NAG gilt die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ für die Dauer von zwei Jahren und mit ihr geht ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang einher.2047 In Bezug auf die Sozialleistungen wird auf Kapitel 4.B.II.3. verwiesen. Zwischenergebnis Den Prüfungsmaßstab für den Regularisierungszweck „Familieneinheit“ stellt Art 8 EMRK dar, in concreto der Tatbestand des Rechts auf Achtung des Familienlebens. Um dem Ausweisungsschutz gem Art 8 EMRK ge- recht zu werden, ist die Erteilung eines Aufenthaltsrechts nicht erforder- lich. Die spanische „Aufenthaltsberechtigung für das nicht in Spanien gebore- ne Kind“, auch Verwurzelung Minderjähriger genannt, erfasst Minderjähri- ge, die sich für zumindest zwei Jahre in Spanien aufgehalten und die Schule besucht haben. Erschwerend kommt hinzu, dass sich ein Elternteil rechtmä- ßig aufhalten und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen muss. Daraus ergibt sich, dass sich die Länge der Befristung der Aufenthaltsberechtigung von der Befristung des Elternteils ableitet. Problematisch ist, dass keine Mindesterteilungsdauer festgelegt ist und die Befristung vom Elternteil abhängt. Gleichsam ist die österreichische „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ für unbe- gleitete minderjährige Fremde in Obhut von Pflegeeltern oder des Kinder- und Jugendhilfeträgers als Ausprägung von Art 8 EMRK zu verstehen, vor allem im Hinblick auf das Kindeswohl, das auch in der KRK festgelegt ist. 2. VI. 2045 Vgl Peyrl in Abermann/Czech/Kind/Peyrl §41a NAG Rn18 zur Frage, in wel- chen Fällen ein Anspruch auf Erteilung besteht. 2046 Vgl Czech in Abermann/Czech/Kind/Peyrl (Hrsg), NAG Kommentar2 (2019) §3 NAG Rn6f. 2047 §3 Abs 1 AuslBG und §8 Abs 1 Z 2 NAG und siehe die Literatur in Fn 1290. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 350 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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Library
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