Seite - 350 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Aufenthaltsrecht
Die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ kann sowohl von Amts wegen oder auf
begründeten Antrag erteilt werden.2045 Die sachlich zuständige Niederlas-
sungs- und Aufenthaltsbehörde ist gem §3 Abs 1 NAG „der örtlich zuständi-
ge Landeshauptmann“ bzw die örtlich zuständige Landeshauptfrau. In allen
Bundesländern außer Wien wurden die Bezirksverwaltungsbehörden mit-
tels Verordnung ermächtigt.2046
Gem §41 Abs 5 S 1 NAG gilt die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ für die Dauer
von zwei Jahren und mit ihr geht ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang
einher.2047 In Bezug auf die Sozialleistungen wird auf Kapitel 4.B.II.3.
verwiesen.
Zwischenergebnis
Den Prüfungsmaßstab für den Regularisierungszweck „Familieneinheit“
stellt Art 8 EMRK dar, in concreto der Tatbestand des Rechts auf Achtung
des Familienlebens. Um dem Ausweisungsschutz gem Art 8 EMRK ge-
recht zu werden, ist die Erteilung eines Aufenthaltsrechts nicht erforder-
lich.
Die spanische „Aufenthaltsberechtigung für das nicht in Spanien gebore-
ne Kind“, auch Verwurzelung Minderjähriger genannt, erfasst Minderjähri-
ge, die sich für zumindest zwei Jahre in Spanien aufgehalten und die Schule
besucht haben. Erschwerend kommt hinzu, dass sich ein Elternteil rechtmä-
ßig aufhalten und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen muss. Daraus
ergibt sich, dass sich die Länge der Befristung der Aufenthaltsberechtigung
von der Befristung des Elternteils ableitet. Problematisch ist, dass keine
Mindesterteilungsdauer festgelegt ist und die Befristung vom Elternteil
abhängt.
Gleichsam ist die österreichische „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ für unbe-
gleitete minderjährige Fremde in Obhut von Pflegeeltern oder des Kinder-
und Jugendhilfeträgers als Ausprägung von Art 8 EMRK zu verstehen, vor
allem im Hinblick auf das Kindeswohl, das auch in der KRK festgelegt ist.
2.
VI.
2045 Vgl Peyrl in Abermann/Czech/Kind/Peyrl §41a NAG Rn18 zur Frage, in wel-
chen Fällen ein Anspruch auf Erteilung besteht.
2046 Vgl Czech in Abermann/Czech/Kind/Peyrl (Hrsg), NAG Kommentar2 (2019) §3
NAG Rn6f.
2047 §3 Abs 1 AuslBG und §8 Abs 1 Z 2 NAG und siehe die Literatur in Fn 1290.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik