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hohem Maße aus Gründen der Rechtssicherheit angezeigt ist“.2059 Durch das
„niederschwellige Ansetzen“ der Zulässigkeitsvoraussetzung soll dem Opfer-
schutz Rechnung getragen werden.
§57 Abs 1 Z 3 AsylG normiert weiters, dass Opfer von Gewalttaten eine
Aufenthaltsberechtigung erhalten können, wenn die Erteilung dieser zum
Schutz vor weiterer Gewalt erforderlich ist.2060 Hierbei ist ausreichend, dass
ein Strafverfahren eingeleitet bzw eine einstweilige Verfügung2061 erlassen
wurde oder hätte werden können. Das Fehlen dieser Voraussetzung stellt
einen Zurückweisungsgrund dar.2062 Laut den Erläuterungen zum Frem-
denrechtspaket 2005 sollen dadurch vor allem „Opfer von Gewalt in der
Familie“ adressiert werden.2063 Daneben können Opfer von Zwangsehe und
-partnerschaft unter Umständen eine „Aufenthaltsberechtigung besonderer
Schutz“ gem §57 Abs 1 Z 3 AsylG erhalten.2064
Das BFA hat vor Erteilung der „Aufenthaltsberechtigung besonderer
Schutz“ gem §57 Abs 1 Z 2 und 3 eine begründete Stellungnahme von der
zuständigen Landespolizeidirektion einzuholen.2065 Diese dient laut den
Erläuterungen dazu, dass „die zuständige Landespolizeidirektion von An-
trägen gemäß §57 Kenntnis erlangt und anderseits hinsichtlich ihres Zu-
ständigkeitsbereiches – ohne in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben einge-
schränkt zu sein – an das Bundesamt berichtet“.2066
Aufenthaltsrecht
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Kapitel 4.B.III.2.d. und Kapi-
tel 5.A.II.2.b. verwiesen.
b.
2059 ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 48.
2060 §57 Abs 1 Z 3 AsylG und VwGH 5.5.2015, Ra 2014/22/0162.
2061 §§382b oder 382e Exekutionsordnung, RGBl 79/1986 idF BGBlI 105/2019.
2062 §57 Abs 4 AsylG; ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 48. Siehe aber auch VwGH
5.5.2015, Ra 2014/22/0162.
2063 ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 47. In dem Sinne auch ErläutRV 1077
BlgNR 24. GP, 10.
2064 §30a NAG; ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 76. Systemfremderweise findet sich
die Bestimmung in §30a NAG. Ähnlich systemfremd ist die „Rot-Weiß-Rot –
Karte plus“ für unbegleitete minderjährige Fremde in Obhut von Pflegeeltern
oder des Kinder- und Jugendhilfeträgers geregelt, die weiter oben bereits be-
leuchtet wurde; siehe Kapitel 5.C.V.
2065 §57 Abs 2 AsylG.
2066 ErläutRV 1803 BlgNR 24. GP, 47. D. Vulnerabilität
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik