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Aufenthaltsrecht
Beide besprochenen Aufenthaltserlaubnisse sind grundsätzlich für ein Jahr
zu erteilen.2094 Die Ausländerbehörde hat die zuständige Strafverfolgungs-
behörde zu beteiligen.2095 Da diese grundsätzlich nur einen
vorübergehenden Aufenthalt gewähren, hat die Ausländerbehörde eine
Prognoseentscheidung darüber zu treffen, ob die Person anschließend aus-
reisen wird.2096 Sollte dies nicht der Fall sein, kommt nur eine Duldung gem
§60a Abs 2 S 2 AufenthG in Betracht.2097
Ausgenommen hiervon sind die Fälle des §25 Abs 4a S 3 AufenthG, in
denen humanitäre oder persönliche Gründe oder öffentliche Interessen die
weitere Anwesenheit des*r Betroffenen erforderlich machen, da die Auf-
enthaltserlaubnis in diesen Fällen nicht nur für ein Jahr, sondern für zwei
Jahre erteilt wird.2098
In begründeten Fällen kann die Aufenthaltserlaubnis auch länger als ein
bzw zwei Jahre erteilt werden. Ein solcher Fall liegt nach den AVV-AufenthG
vor, wenn „die Notwendigkeit der Anwesenheit des Ausländers als Zeuge auf
Grund der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden oder/und der ge-
richtlichen Verhandlungen“2099 länger als die ein- bzw zweijährige Ertei-
lungsdauer besteht. Spezielle Verlängerungstatbestände sind in §25 Abs 4a
S 3 bzw §25 Abs 4b S 3 AufenthG normiert.
Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 4a bzw Abs 4b
AufenthG haben grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II gem
SGBII oder Sozialhilfe gem SGBXII.2100 Die Aufenthaltserlaubnis berech-
tigt zur Ausübung einer unselbstständigen Beschäftigung, wobei die Vor-
rangprüfung entfällt.2101
b.
2094 §26 Abs 1 S 5 AufenthG; vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG
Rn107.
2095 §72 Abs 6 AufenthG; vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG
Rn112.
2096 Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn101.
2097 Siehe bereits Kapitel 5.A.I.2.a.
2098 §26 Abs 1 S 5.
2099 Nr26.1.3 AVV-AufenthG.
2100 Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn806 und 824.
2101 Vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn113. D. Vulnerabilität
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik