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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Aufenthaltsrecht Beide besprochenen Aufenthaltserlaubnisse sind grundsätzlich für ein Jahr zu erteilen.2094 Die Ausländerbehörde hat die zuständige Strafverfolgungs- behörde zu beteiligen.2095 Da diese grundsätzlich nur einen vorübergehenden Aufenthalt gewähren, hat die Ausländerbehörde eine Prognoseentscheidung darüber zu treffen, ob die Person anschließend aus- reisen wird.2096 Sollte dies nicht der Fall sein, kommt nur eine Duldung gem §60a Abs 2 S 2 AufenthG in Betracht.2097 Ausgenommen hiervon sind die Fälle des §25 Abs 4a S 3 AufenthG, in denen humanitäre oder persönliche Gründe oder öffentliche Interessen die weitere Anwesenheit des*r Betroffenen erforderlich machen, da die Auf- enthaltserlaubnis in diesen Fällen nicht nur für ein Jahr, sondern für zwei Jahre erteilt wird.2098 In begründeten Fällen kann die Aufenthaltserlaubnis auch länger als ein bzw zwei Jahre erteilt werden. Ein solcher Fall liegt nach den AVV-AufenthG vor, wenn „die Notwendigkeit der Anwesenheit des Ausländers als Zeuge auf Grund der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden oder/und der ge- richtlichen Verhandlungen“2099 länger als die ein- bzw zweijährige Ertei- lungsdauer besteht. Spezielle Verlängerungstatbestände sind in §25 Abs 4a S 3 bzw §25 Abs 4b S 3 AufenthG normiert. Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 4a bzw Abs 4b AufenthG haben grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II gem SGBII oder Sozialhilfe gem SGBXII.2100 Die Aufenthaltserlaubnis berech- tigt zur Ausübung einer unselbstständigen Beschäftigung, wobei die Vor- rangprüfung entfällt.2101 b. 2094 §26 Abs 1 S 5 AufenthG; vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn107. 2095 §72 Abs 6 AufenthG; vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn112. 2096 Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn101. 2097 Siehe bereits Kapitel 5.A.I.2.a. 2098 §26 Abs 1 S 5. 2099 Nr26.1.3 AVV-AufenthG. 2100 Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn806 und 824. 2101 Vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn113. D. Vulnerabilität 359 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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