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dass der Aufenthalt folglich bis zum Verfahrensabschluss rechtmäßig ist.
Überdies ist der*die Ausländer*in zur Ausübung jeglicher Erwerbstätigkeit
befähigt.2166 Die „vorläufige Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaub-
nis“ kann auf Antrag auch den Kindern des Opfers erteilt werden.2167
Wird der*die Ausländer*in bzw gegebenenfalls seine*ihre Kinder nicht
von der verwaltungsstrafrechtlichen Belangbarkeit befreit, wird die Ausset-
zung des Verwaltungsstrafverfahrens bzw die Vollstreckbarkeit der Aus-
weisung aufgehoben.2168 In diesen Fällen kann sodann kein Antrag auf
Ausstellung der „befristeten Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis
aus außergewöhnlichen Gründen für ausländische Opfer des Menschen-
handels“ gestellt werden. In diesen Fällen ist es aber dennoch möglich,
dass ein Antrag auf eine andere „Aufenthaltsberechtigung aus außerge-
wöhnlichen Gründen“ gestellt wird und bedingt dadurch das Auswei-
sungsverfahren weiterhin ausgesetzt wird.2169
Aufenthaltsrecht
Wird das Verfahren von dem zuständigen Amt positiv erledigt, wird eine
„Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ mit einer Gültigkeitsdau-
er von fünf Jahren erteilt, die weder geografisch noch in Bezug auf die Ar-
beitserlaubnis einer Beschränkung unterliegt.2170 Genau wie bei der „vor-
läufigen Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ kann wiederum
eine Aufenthaltsberechtigung für die Kinder des Opfers beantragt und,
wenn das Opfer die Voraussetzungen erfüllt, auch an die Kinder erteilt
werden.2171 Hervorzuheben ist, dass Art 144 Abs 5 REDYLE Bezug darauf
nimmt, dass nach den fünf Jahren eine Daueraufenthaltsberechtigung („re-
sidencia de larga duración“) beantragt werden kann,2172 wobei die Zeiten
der „vorläufigen Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ zu den er-
forderlichen fünf Jahren hinzugezählt werden.2173
d.
2166 Art 144 Abs 4 REDYLE.
2167 Vgl Instrucción DGI/SGRJ/6/2011, 4f.
2168 Art 143 Abs 2 REDYLE.
2169 Art 143 Abs 3 REDYLE und siehe Kapitel 4.C.III.3.b.
2170 Art 144 Abs 5 REDYLE.
2171 Vgl Instrucción DGI/SGRJ/6/2011, 4f.
2172 Art 32 LODYLE. Siehe auch die DaueraufenthaltsRL.
2173 Vgl Vicente Palacio, Art 59bis LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/
Triguero Martínez 968. D. Vulnerabilität
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik