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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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dass der Aufenthalt folglich bis zum Verfahrensabschluss rechtmäßig ist. Überdies ist der*die Ausländer*in zur Ausübung jeglicher Erwerbstätigkeit befähigt.2166 Die „vorläufige Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaub- nis“ kann auf Antrag auch den Kindern des Opfers erteilt werden.2167 Wird der*die Ausländer*in bzw gegebenenfalls seine*ihre Kinder nicht von der verwaltungsstrafrechtlichen Belangbarkeit befreit, wird die Ausset- zung des Verwaltungsstrafverfahrens bzw die Vollstreckbarkeit der Aus- weisung aufgehoben.2168 In diesen Fällen kann sodann kein Antrag auf Ausstellung der „befristeten Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen für ausländische Opfer des Menschen- handels“ gestellt werden. In diesen Fällen ist es aber dennoch möglich, dass ein Antrag auf eine andere „Aufenthaltsberechtigung aus außerge- wöhnlichen Gründen“ gestellt wird und bedingt dadurch das Auswei- sungsverfahren weiterhin ausgesetzt wird.2169 Aufenthaltsrecht Wird das Verfahren von dem zuständigen Amt positiv erledigt, wird eine „Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ mit einer Gültigkeitsdau- er von fünf Jahren erteilt, die weder geografisch noch in Bezug auf die Ar- beitserlaubnis einer Beschränkung unterliegt.2170 Genau wie bei der „vor- läufigen Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ kann wiederum eine Aufenthaltsberechtigung für die Kinder des Opfers beantragt und, wenn das Opfer die Voraussetzungen erfüllt, auch an die Kinder erteilt werden.2171 Hervorzuheben ist, dass Art 144 Abs 5 REDYLE Bezug darauf nimmt, dass nach den fünf Jahren eine Daueraufenthaltsberechtigung („re- sidencia de larga duración“) beantragt werden kann,2172 wobei die Zeiten der „vorläufigen Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ zu den er- forderlichen fünf Jahren hinzugezählt werden.2173 d. 2166 Art 144 Abs 4 REDYLE. 2167 Vgl Instrucción DGI/SGRJ/6/2011, 4f. 2168 Art 143 Abs 2 REDYLE. 2169 Art 143 Abs 3 REDYLE und siehe Kapitel 4.C.III.3.b. 2170 Art 144 Abs 5 REDYLE. 2171 Vgl Instrucción DGI/SGRJ/6/2011, 4f. 2172 Art 32 LODYLE. Siehe auch die DaueraufenthaltsRL. 2173 Vgl Vicente Palacio, Art 59bis LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/ Triguero Martínez 968. D. Vulnerabilität 369 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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