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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Aufenthaltsberechtigung für sich selbst, kann die Frau eine solche auch für ihre Kinder beantragen. Die Kinder müssen minderjährig sein oder falls sie volljährig sind, eine Behinderung haben, aufgrund derer sie objektiv nicht in der Lage sind ihre Bedürfnisse selbst zu befriedigen.2193 Der*die zuständige Vertreter*in der Zentralregierung bzw Regierungsbe- auftragte hat aufgrund der gerichtlichen Verfügung bzw der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft amtswegig2194 eine „vorläufige Aufenthaltsberechti- gung und Arbeitserlaubnis“ an das Opfer und gegebenenfalls an ihre Kinder zu erteilen.2195 Aufenthaltsrecht Sobald das Strafverfahren abgeschlossen wird, hat die Staatsanwaltschaft die zuständige Ausländerbehörde und das zuständige Polizeikommissariat2196 über den Inhalt der gerichtlichen Entscheidung zu verständigen.2197 Hierbei ist maßgeblich,2198 ob das Strafverfahren mit einer Verurteilung oder ge- richtlichen Entscheidung endet, aus der sich ableiten lässt, dass die betroffene Frau Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt wurde.2199 Ist dies der Fall, ist der Frau eine „befristete Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen für ausländische Frauen, die Opfer ge- schlechtsspezifischer Gewalt geworden sind“, innerhalb von 20 Tagen zu erteilen.2200 Die „vorläufige Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ geht demnach automatisch in eine befristete über.2201 Ein etwaiges Auswei- sungsverfahren, das ausgesetzt wurde, wird endgültig eingestellt und keiner- c. 2193 Art 133 Abs 1 und Art 134 Abs 1 lita REDYLE. 2194 Vgl Acale Sánchez in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 336 und Dal- li Almiñana, Revista de Derecho Migratorio y Extranjería 2014/36, 49. 2195 Art 31bis Abs 3 LODYLE und Art 133 REDYLE. 2196 Vgl Esteban de la Rosa, Art 31bis LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/ Triguero Martínez 532f. 2197 Art 134 REDYLE. 2198 Art 31bis Abs 4 LODYLE und Art 134 REDYLE. 2199 Hierbei handelt es sich laut einer Anordnung zum Ausländerrecht nicht um eine taxativ festgelegte Liste, weshalb jegliche (gerichtliche) Entscheidung her- angezogen werden kann, wenn sich daraus die Opfereigenschaft der Frau ab- leiten lässt; Instrucción DGI/SGRJ/6/2011, 2. 2200 Art 134 Abs 1 lita REDYLE; vgl Acale Sánchez in Boza Martínez/Donaire Villa/ Moya Malapeira 337. 2201 Vgl Esteban de la Rosa, Art 31bis LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/ Triguero Martínez 527. D. Vulnerabilität 373 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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