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aufgrund von Arbeitsverwurzelung“ beleuchtet, da beide für ein Jahr erteilt
werden. Anschließend wird die deutsche „Aufenthaltserlaubnis für qualifi-
zierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung“ analysiert, da diese für die
Dauer von zwei Jahren befristet wird.
„Befristete Aufenthaltsberechtigung aufgrund sozialer Verwurzelung“ –
Spanien
Die „befristete Aufenthaltsberechtigung aufgrund sozialer Verwurzelung“
(„autorización de residencia temporal por razones de arraigo social“) ist in
der Praxis die meistgenützte und wichtigste Regularisierung in Spanien.2273
Die soziale Verwurzelung könnte sowohl unter den Regularisierungs-
zweck „soziale Bindungen“ als auch „Erwerbstätigkeit und Ausbildung“
eingeordnet werden. Für ersteres spricht die Bezeichnung als soziale Ver-
wurzelung sowie, dass in bestimmten Sachverhaltskonstellationen jegliche
Form der Integration nachgewiesen werden muss.2274 Im Vordergrund
steht jedoch die Vorlage eines Arbeitsvertrags, weshalb die Aufenthaltsbe-
rechtigung unter den Regularisierungszweck „Erwerbstätigkeit und Aus-
bildung“ subsumiert wird. So war in der alten Rechtslage auch ausdrück-
lich von dem*der ausländischen Arbeitnehmer*in die Rede.2275
Ähnlich wie das österreichische „Bleiberecht“2276 hat sich die soziale
Verwurzelung aus der Rspr zu unverhältnismäßigen Ausweisungsentschei-
dungen gem Art 8 EMRK entwickelt.2277 Die Rspr ist anfangs ähnlich
verlaufen, doch wurden die beiden Regularisierungen schlussendlich gesetz-
lich unterschiedlich normiert. Die soziale Verwurzelung nimmt grundsätz-
lich auf die zukünftige Verwurzelung Bezug,2278 wohingegen sich das öster-
reichische „Bleiberecht“ auf eine schon eingetretene Verwurzelung be-
I.
2273 Siehe Kapitel 4.C.III.2.
2274 Vgl Triguero Martínez, Migraciones 2014, 455 und Cerezo Mariscal, Revista de
Derecho 2015, 676.
2275 Art 45 Abs 2 litb REDYLE idF Königliche Verordnung 2393/2004 und die da-
zu erlassene Instrucción del 22 de junio de 2005 de la Dirección General de In-
migración, http://fmrmurcia.info/UPLOAD/DOCUMENTO/instruccion%20ar
raigo%20_definitiva_%20_1_.pdf (13.12.2018) 1.
2276 Siehe Kapitel 5.B.III.1. und Kapitel 5.C.III.1.
2277 Siehe Kapitel 4.C.III.2.
2278 Carbajal García, Revista de Derecho Migratorio y Extranjería 2012/29, 82.
González Calvet, Revista de Derecho Social 2007/37, 108 weist zu Recht darauf
hin, dass eine Mindestansiedlung aber bereits gegeben sein muss, da ansonsten
die Verwurzelung nicht in Frage kommt. E. Erwerbstätigkeit und Ausbildung
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik