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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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aufgrund von Arbeitsverwurzelung“ beleuchtet, da beide für ein Jahr erteilt werden. Anschließend wird die deutsche „Aufenthaltserlaubnis für qualifi- zierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung“ analysiert, da diese für die Dauer von zwei Jahren befristet wird. „Befristete Aufenthaltsberechtigung aufgrund sozialer Verwurzelung“ – Spanien Die „befristete Aufenthaltsberechtigung aufgrund sozialer Verwurzelung“ („autorización de residencia temporal por razones de arraigo social“) ist in der Praxis die meistgenützte und wichtigste Regularisierung in Spanien.2273 Die soziale Verwurzelung könnte sowohl unter den Regularisierungs- zweck „soziale Bindungen“ als auch „Erwerbstätigkeit und Ausbildung“ eingeordnet werden. Für ersteres spricht die Bezeichnung als soziale Ver- wurzelung sowie, dass in bestimmten Sachverhaltskonstellationen jegliche Form der Integration nachgewiesen werden muss.2274 Im Vordergrund steht jedoch die Vorlage eines Arbeitsvertrags, weshalb die Aufenthaltsbe- rechtigung unter den Regularisierungszweck „Erwerbstätigkeit und Aus- bildung“ subsumiert wird. So war in der alten Rechtslage auch ausdrück- lich von dem*der ausländischen Arbeitnehmer*in die Rede.2275 Ähnlich wie das österreichische „Bleiberecht“2276 hat sich die soziale Verwurzelung aus der Rspr zu unverhältnismäßigen Ausweisungsentschei- dungen gem Art 8 EMRK entwickelt.2277 Die Rspr ist anfangs ähnlich verlaufen, doch wurden die beiden Regularisierungen schlussendlich gesetz- lich unterschiedlich normiert. Die soziale Verwurzelung nimmt grundsätz- lich auf die zukünftige Verwurzelung Bezug,2278 wohingegen sich das öster- reichische „Bleiberecht“ auf eine schon eingetretene Verwurzelung be- I. 2273 Siehe Kapitel 4.C.III.2. 2274 Vgl Triguero Martínez, Migraciones 2014, 455 und Cerezo Mariscal, Revista de Derecho 2015, 676. 2275 Art 45 Abs 2 litb REDYLE idF Königliche Verordnung 2393/2004 und die da- zu erlassene Instrucción del 22 de junio de 2005 de la Dirección General de In- migración, http://fmrmurcia.info/UPLOAD/DOCUMENTO/instruccion%20ar raigo%20_definitiva_%20_1_.pdf (13.12.2018) 1. 2276 Siehe Kapitel 5.B.III.1. und Kapitel 5.C.III.1. 2277 Siehe Kapitel 4.C.III.2. 2278 Carbajal García, Revista de Derecho Migratorio y Extranjería 2012/29, 82. González Calvet, Revista de Derecho Social 2007/37, 108 weist zu Recht darauf hin, dass eine Mindestansiedlung aber bereits gegeben sein muss, da ansonsten die Verwurzelung nicht in Frage kommt. E. Erwerbstätigkeit und Ausbildung 387 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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