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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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tigung ausgeübt wurde.2390 Während des aufrechten Beschäftigungsverhält- nisses haben die Ausländer*innen Anspruch auf Leistungen der Grundsi- cherung für Arbeitssuchende und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Sozialleistungen nach dem SGBII.2391 Zwischenergebnis Der Regularisierungszweck „Erwerbstätigkeit und Ausbildung“ ist nicht völker- und europarechtlich, sondern autonom-national geprägt, weshalb auch grundsätzlich keine konkreten europa- und völkerrechtlichen Bestim- mungen eingehalten werden müssen. Das „Steckenpferd“ dieses Regularisierungszwecks ist sicherlich die so- ziale Verwurzelung, die im spanischen Ausländerrecht die größte Bedeu- tung hat. Sie hat sich aus der Rspr zu unverhältnismäßigen Ausweisungs- entscheidungen entwickelt, ist jedoch ganz anders als die Regularisierun- gen in Deutschland oder Österreich kodifiziert worden. Die soziale Ver- wurzelung nimmt grundsätzlich auf die zukünftige Verwurzelung Bezug, wohingegen sich das österreichische „Bleiberecht“ auf eine schon eingetre- tene Verwurzelung bezieht. Die im spanischen Ausländerrecht normierte soziale Verwurzelung legt konkrete Erteilungsvoraussetzungen fest, die – wie sich durch die Statistiken belegen lässt – von den Ausländer*innen auch erfüllt werden können. So wird der dreijährige Aufenthalt und die Vorlage eines einjährigen Arbeitsvertrags in Bezug auf die besagte spani- sche Regularisierung verlangt. Kontextuell lässt sich der Erlass dieser Regu- larisierung durch die Unterordnung der spanischen Migrationspolitik un- ter die Interessen der Arbeitsmarktpolitik erklären. In dem Zusammen- hang kann man von utilitaristischen Gesichtspunkten sprechen. Eine leis- tungsfähige Regelung stellt die Überprüfung des Beginns der Erwerbstätig- keit bei der sozialen Verwurzelung im spanischen Ausländerrecht dar, da diese von der Anmeldung zur Sozialversicherung abhängig gemacht wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Wirksamkeit der Aufenthaltsberechti- gung gehemmt. Neben dem Arbeitsvertrag und der Aufenthaltsdauer muss die soziale Eingliederung oder ein Familienverhältnis nachgewiesen wer- den. Die soziale Verwurzelung weist in diesem Punkt sowohl Elemente des Regularisierungszwecks „soziale Bindungen“ als auch des Regularisie- IV. 2390 §18a Abs 2 S 3 AufenthG und §9 BeschV; vgl Dienelt in Bergmann/Dienelt §18a AufenthG Rn26 mwN. 2391 Vgl Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn635f. E. Erwerbstätigkeit und Ausbildung 401 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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Library
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