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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 403 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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AufenthG ein leistungsfähiger Ansatz zu sein, der den postulierten Erfor- dernissen der deutschen Wirtschaft entspricht. Dieser Weg wird mit dem „Duldungsgesetz“ fortgesetzt, da überdies eine „Beschäftigungsduldung“ geschaffen wird. Österreich hat den entgegengesetzten Weg wählt, da für abgewiesene Asylwerber*innen die begonnene Lehre ex lege endet und diese folglich abgeschoben werden können. Nach weiteren intensiven poli- tischen Debatten wurde aber im Dezember 2019, also nach Abschluss der vorliegenden Arbeit, im Nationalrat eine Novelle des FPG beschlossen. Diese legt in §55a FPG idF BGBlI 110/2019 fest, dass die Frist für die frei- willige Ausreise zum Zweck des Abschlusses einer begonnenen Berufsaus- bildung gehemmt wird. Die Ausreiseverpflichtung beginnt demnach erst nach Lehrabschluss zu laufen. Kontextuell bedeutsam ist, dass – ähnlich wie in Deutschland – wirtschaftliche Interessen ausschlaggebend für diese Novelle waren. Unklar bleibt aber, welche dauerhafte Lösung die österrei- chische Gesetzgebung für diese Personengruppe findet, da es sich hierbei nur um eine Übergangslösung handelt. Abschließend ist auf einen weiteren Befund der Untersuchung einzuge- hen. Im Regularisierungszweck „Erwerbstätigkeit und Ausbildung“ ist keine österreichische Regularisierung zu finden, weshalb sich die Frage nach einem funktionalen Äquivalent stellt.2392 Die österreichische Gesetzgebung scheint bewusst darauf verzichtet zu haben, Regularisierungen für jene Fälle zu schaffen, die im weiteren Sinne an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung/ Lehre anknüpfen. Angedeutet wurde dies bereits im Absatz zuvor, da ja nicht einmal rechtskräftig abgewiesene Asylwerber*innen ihre Lehre fortsetzen können. Dies unterstreicht, ein weiteres Ergebnis der Analyse, auf das ich im Resümee noch weiter eingehen werde. Österreich hat im Vergleich zu Deutschland und Spanien die restriktivste Rechtslage in Bezug auf Regulari- sierungen.2393 Sonstige staatliche Interessen2394 Unter den Regularisierungszweck „sonstige staatliche Interessen“ fallen zwei spanische Aufenthaltsberechtigungen. Die „befristete Aufenthaltsbe- rechtigung aus außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenar- F. 2392 Vgl Piek, ZEuP 2013, 66, 70 und 73f und allgemein zur funktionalen Methode Einleitung D.I. 2393 Siehe Kapitel 5.G. 2394 Siehe bereits Kapitel 2.B.III.6. F. Sonstige staatliche Interessen 403 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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Library
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