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AufenthG ein leistungsfähiger Ansatz zu sein, der den postulierten Erfor-
dernissen der deutschen Wirtschaft entspricht. Dieser Weg wird mit dem
„Duldungsgesetz“ fortgesetzt, da überdies eine „Beschäftigungsduldung“
geschaffen wird. Österreich hat den entgegengesetzten Weg wählt, da für
abgewiesene Asylwerber*innen die begonnene Lehre ex lege endet und
diese folglich abgeschoben werden können. Nach weiteren intensiven poli-
tischen Debatten wurde aber im Dezember 2019, also nach Abschluss der
vorliegenden Arbeit, im Nationalrat eine Novelle des FPG beschlossen.
Diese legt in §55a FPG idF BGBlI 110/2019 fest, dass die Frist für die frei-
willige Ausreise zum Zweck des Abschlusses einer begonnenen Berufsaus-
bildung gehemmt wird. Die Ausreiseverpflichtung beginnt demnach erst
nach Lehrabschluss zu laufen. Kontextuell bedeutsam ist, dass – ähnlich
wie in Deutschland – wirtschaftliche Interessen ausschlaggebend für diese
Novelle waren. Unklar bleibt aber, welche dauerhafte Lösung die österrei-
chische Gesetzgebung für diese Personengruppe findet, da es sich hierbei
nur um eine Übergangslösung handelt.
Abschließend ist auf einen weiteren Befund der Untersuchung einzuge-
hen. Im Regularisierungszweck „Erwerbstätigkeit und Ausbildung“ ist keine
österreichische Regularisierung zu finden, weshalb sich die Frage nach
einem funktionalen Äquivalent stellt.2392 Die österreichische Gesetzgebung
scheint bewusst darauf verzichtet zu haben, Regularisierungen für jene Fälle
zu schaffen, die im weiteren Sinne an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung/
Lehre anknüpfen. Angedeutet wurde dies bereits im Absatz zuvor, da ja nicht
einmal rechtskräftig abgewiesene Asylwerber*innen ihre Lehre fortsetzen
können. Dies unterstreicht, ein weiteres Ergebnis der Analyse, auf das ich im
Resümee noch weiter eingehen werde. Österreich hat im Vergleich zu
Deutschland und Spanien die restriktivste Rechtslage in Bezug auf Regulari-
sierungen.2393
Sonstige staatliche Interessen2394
Unter den Regularisierungszweck „sonstige staatliche Interessen“ fallen
zwei spanische Aufenthaltsberechtigungen. Die „befristete Aufenthaltsbe-
rechtigung aus außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenar-
F.
2392 Vgl Piek, ZEuP 2013, 66, 70 und 73f und allgemein zur funktionalen Methode
Einleitung D.I.
2393 Siehe Kapitel 5.G.
2394 Siehe bereits Kapitel 2.B.III.6. F. Sonstige staatliche Interessen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik