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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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den“ beantragen könnte bzw für diese unter Umständen in Frage kommt.2456 Liegen die Voraussetzungen für eine der Aufenthaltsberechtigungen vor, ist das Ausweisungsverfahren einzustellen.2457 Zwischenergebnis Der Regularisierungszweck „sonstige staatliche Interessen“ ist eine auto- nom-nationale Regularisierungskategorie, die sich nur aus den national- staatlichen Rechtsordnungen ableiten lässt. Folglich sind grundsätzlich keine höherrangigen Rechtsnormen zu beachten und die Aufenthaltsbe- rechtigungen gehen über diese hinaus. Im Rechtsvergleich hat sich gezeigt, dass nur zwei spanische Aufent- haltsberechtigungen in diesen Regularisierungszweck eingeordnet werden konnten. Die beiden Regularisierungen räumen bestimmten öffentlichen Behörden die Möglichkeit ein, Ausländer*innen, die mit den Behörden zu- sammenarbeiten, eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen. Obwohl nicht ausdrücklich gesetzlich festgelegt, kann unter „Zusammenarbeit“ wohl die Anzeige bestimmter strafbarer Handlungen, das Beisteuern unerlässlicher Angaben oder das Aussagen von relevanten Angaben verstanden werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass die Aufenthaltsberechtigung auf- grund der nationalen Sicherheit oder aus öffentlichem Interesse erteilt wird, wobei sich weder aus der Literatur noch aus der Judikatur ermitteln lässt, was darunter zu verstehen ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Ausprägung der Verfahrens- bestimmungen. Die „befristete Aufenthaltsberechtigung aus außergewöhn- lichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Be- hörden, der nationalen Sicherheit oder aus öffentlichem Interesse“ wird nur für ein Jahr erteilt und entspricht im Wesentlichen dem für „Aufent- haltsberechtigungen aus außergewöhnlichen Gründen“ festgelegten Ver- fahren. Die „Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnli- chen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit gegen organisierte Netzwer- III. 2456 Art 136 Abs 9 und Art 137 Abs 9 REDYLE; so auch Lázaro González/Benl- loch Sanz in Palomar Olmeda 900 im Zusammenhang mit der „befristeten Auf- enthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen für ausländische Opfer des Menschenhandels“ und zur Parallelbestimmung gem Art 144 Abs 7 REDYLE; siehe Kapitel 5.D.I.4. 2457 Art 241 Abs 2 REDYLE. Siehe Kapitel 4.C.III.3.b. F. Sonstige staatliche Interessen 413 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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