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den“ beantragen könnte bzw für diese unter Umständen in Frage kommt.2456
Liegen die Voraussetzungen für eine der Aufenthaltsberechtigungen vor, ist
das Ausweisungsverfahren einzustellen.2457
Zwischenergebnis
Der Regularisierungszweck „sonstige staatliche Interessen“ ist eine auto-
nom-nationale Regularisierungskategorie, die sich nur aus den national-
staatlichen Rechtsordnungen ableiten lässt. Folglich sind grundsätzlich
keine höherrangigen Rechtsnormen zu beachten und die Aufenthaltsbe-
rechtigungen gehen über diese hinaus.
Im Rechtsvergleich hat sich gezeigt, dass nur zwei spanische Aufent-
haltsberechtigungen in diesen Regularisierungszweck eingeordnet werden
konnten. Die beiden Regularisierungen räumen bestimmten öffentlichen
Behörden die Möglichkeit ein, Ausländer*innen, die mit den Behörden zu-
sammenarbeiten, eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen. Obwohl nicht
ausdrücklich gesetzlich festgelegt, kann unter „Zusammenarbeit“ wohl die
Anzeige bestimmter strafbarer Handlungen, das Beisteuern unerlässlicher
Angaben oder das Aussagen von relevanten Angaben verstanden werden.
Darüber hinaus ist es auch möglich, dass die Aufenthaltsberechtigung auf-
grund der nationalen Sicherheit oder aus öffentlichem Interesse erteilt
wird, wobei sich weder aus der Literatur noch aus der Judikatur ermitteln
lässt, was darunter zu verstehen ist.
Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Ausprägung der Verfahrens-
bestimmungen. Die „befristete Aufenthaltsberechtigung aus außergewöhn-
lichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Be-
hörden, der nationalen Sicherheit oder aus öffentlichem Interesse“ wird
nur für ein Jahr erteilt und entspricht im Wesentlichen dem für „Aufent-
haltsberechtigungen aus außergewöhnlichen Gründen“ festgelegten Ver-
fahren.
Die „Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnli-
chen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit gegen organisierte Netzwer-
III.
2456 Art 136 Abs 9 und Art 137 Abs 9 REDYLE; so auch Lázaro González/Benl-
loch Sanz in Palomar Olmeda 900 im Zusammenhang mit der „befristeten Auf-
enthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen
für ausländische Opfer des Menschenhandels“ und zur Parallelbestimmung
gem Art 144 Abs 7 REDYLE; siehe Kapitel 5.D.I.4.
2457 Art 241 Abs 2 REDYLE. Siehe Kapitel 4.C.III.3.b.
F. Sonstige staatliche Interessen
413
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik