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ke“ hingegen ist sowohl verfahrensrechtlich als auch betreffend das Schutz-
regime vollkommen anders ausgestaltet. Sie entspricht im Wesentlichen den
bereits dargestellten Aufenthaltsberechtigungen für Menschenhandelsopfer
und Opfer für ausländische Frauen.2458 Die fast idente Ausgestaltung lässt
sich dadurch erklären, dass die „Aufenthaltsberechtigung und Arbeitser-
laubnis aus außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit
gegen organisierte Netzwerke“ unter anderem der Umsetzung von Art 13
Abs 4 SanktionsRL dient. So können auch Opfer oder anderweitig Geschä-
digte der Straftat „Arbeitsausbeutung“ diese beantragen. Im Gegensatz zur
Aufenthaltsberechtigung, die Menschenhandelsopfer erteilt werden kann,
ist bei der hier besprochenen die „Zusammenarbeit“ eine wesentliche Tat-
bestandsvoraussetzung. Wie bereits dargelegt, ist auch bei dieser Aufent-
haltsberechtigung nicht endgültig geklärt, was unter dem Begriff „Zusam-
menarbeit“ zu verstehen ist. Die rechtlich geregelte Verwaltungsstrafbefrei-
ung und die mögliche Erteilung einer „vorläufigen Aufenthaltsberechtigung
und Arbeitserlaubnis“ sowie die fünfjährige Gültigkeitsdauer zeigen, dass es
sich um eine leistungsfähige Regelung handelt, die einen rechtlichen Anreiz
für die Opfer, Zeug*innen oder anderweitig Geschädigte in der Verfolgung
der Täter*innen schafft.
Abschließend ist genau wie in dem Zwischenergebnis hinsichtlich des
Regularisierungszwecks „Erwerbstätigkeit und Ausbildung“ auf einen wei-
teren Befund der Untersuchung einzugehen.2459 Sowohl in Deutschland
als auch in Österreich findet sich keine Regularisierung, die unter den Re-
gularisierungszweck „sonstige staatliche Interessen“ fällt. Im Hinblick auf
die österreichische Rechtslage lässt sich dies wiederum aus der grundsätz-
lich restriktiven und zurückhaltenden Einstellung gegenüber Regularisie-
rungen erklären.2460 In Bezug auf die deutsche Rechtslage ist aber wohl da-
von auszugehen, dass aus kontextueller Sicht kein Bedarf für Regularisie-
rungen besteht, die der Wahrung sonstiger staatlicher Interessen dienen.
Resümee – Die ausdifferenzierten Regularisierungssysteme
In jedem der drei analysierten Mitgliedstaaten existiert ein ausdifferenziertes
System an Regularisierungen. Im Hinblick auf die Einteilung der Regulari-
G.
2458 Siehe Kapitel 5.D.I.4.-5.
2459 Siehe Kapitel 5.E.IV.
2460 Siehe Kapitel 5.G.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik