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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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ke“ hingegen ist sowohl verfahrensrechtlich als auch betreffend das Schutz- regime vollkommen anders ausgestaltet. Sie entspricht im Wesentlichen den bereits dargestellten Aufenthaltsberechtigungen für Menschenhandelsopfer und Opfer für ausländische Frauen.2458 Die fast idente Ausgestaltung lässt sich dadurch erklären, dass die „Aufenthaltsberechtigung und Arbeitser- laubnis aus außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit gegen organisierte Netzwerke“ unter anderem der Umsetzung von Art 13 Abs 4 SanktionsRL dient. So können auch Opfer oder anderweitig Geschä- digte der Straftat „Arbeitsausbeutung“ diese beantragen. Im Gegensatz zur Aufenthaltsberechtigung, die Menschenhandelsopfer erteilt werden kann, ist bei der hier besprochenen die „Zusammenarbeit“ eine wesentliche Tat- bestandsvoraussetzung. Wie bereits dargelegt, ist auch bei dieser Aufent- haltsberechtigung nicht endgültig geklärt, was unter dem Begriff „Zusam- menarbeit“ zu verstehen ist. Die rechtlich geregelte Verwaltungsstrafbefrei- ung und die mögliche Erteilung einer „vorläufigen Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis“ sowie die fünfjährige Gültigkeitsdauer zeigen, dass es sich um eine leistungsfähige Regelung handelt, die einen rechtlichen Anreiz für die Opfer, Zeug*innen oder anderweitig Geschädigte in der Verfolgung der Täter*innen schafft. Abschließend ist genau wie in dem Zwischenergebnis hinsichtlich des Regularisierungszwecks „Erwerbstätigkeit und Ausbildung“ auf einen wei- teren Befund der Untersuchung einzugehen.2459 Sowohl in Deutschland als auch in Österreich findet sich keine Regularisierung, die unter den Re- gularisierungszweck „sonstige staatliche Interessen“ fällt. Im Hinblick auf die österreichische Rechtslage lässt sich dies wiederum aus der grundsätz- lich restriktiven und zurückhaltenden Einstellung gegenüber Regularisie- rungen erklären.2460 In Bezug auf die deutsche Rechtslage ist aber wohl da- von auszugehen, dass aus kontextueller Sicht kein Bedarf für Regularisie- rungen besteht, die der Wahrung sonstiger staatlicher Interessen dienen. Resümee – Die ausdifferenzierten Regularisierungssysteme In jedem der drei analysierten Mitgliedstaaten existiert ein ausdifferenziertes System an Regularisierungen. Im Hinblick auf die Einteilung der Regulari- G. 2458 Siehe Kapitel 5.D.I.4.-5. 2459 Siehe Kapitel 5.E.IV. 2460 Siehe Kapitel 5.G. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 414 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Titel
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Untertitel
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Autor
Kevin Fredy Hinterberger
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
514
Kategorie
Recht und Politik
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