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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 455 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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daher häufig wohl eine „befristete Aufenthaltsberechtigung aufgrund so- zialer Verwurzelung“ beantragt und erteilt werden können. In eine ähnliche Richtung geht die österreichische „Aufenthaltsberechti- gung besonderer Schutz“ für Opfer von Straftaten, die ebenfalls minimalis- tisch ausgestaltet ist. Sie legt lediglich fest, dass Opfer von Gewalt durch die Erteilung eines Aufenthaltsrechts Schutz vor weiterer Gewalt erhalten sollen. Vom persönlichen Anwendungsbereich sind etwa Betroffene oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitender Prostitution oder Opfer von Gewalt in der Familie oder Zwangsehe bzw -partnerschaft er- fasst. Im Gegensatz zu den beiden spanischen Aufenthaltsberechtigungen für Menschenhandelsopfer bzw Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ist kein komplexes Verfahren vorgesehen, das aus Opferperspektive ein schutzwürdiges Regime bietet. Darüber hinaus muss die Erteilung des Auf- enthaltsrechts zur Gewährleistung der Strafverfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen oder zur Geltendmachung und Durchsetzung zi- vilrechtlicher Ansprüche vonnöten sein. Diese Voraussetzung schränkt den Anwendungsbereich der Aufenthaltsberechtigung sehr sein. Die „Aufent- haltsberechtigung besonderer Schutz“ wird für die Dauer von einem Jahr erteilt und bietet je nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen einen be- schränkten oder unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Weiters ist auf die deutsche „Aufenthaltserlaubnis zur Strafverfolgung“ einzugehen. Diese kann an Opfer von Menschenhandel oder undokumen- tierter Beschäftigung („Schwarzarbeit“) erteilt werden, wobei jeweils die einschlägigen Strafbestimmungen zur Beurteilung dieser Frage relevant sind. Genau wie bei der österreichischen Regularisierung muss die Anwe- senheit des Opfers für das Strafverfahren erforderlich sein und für sachge- recht erachtet werden. Die Aufenthaltserlaubnis ist im Vergleich zu den beiden spanischen, die Menschenhandelsopfer oder Opfer von geschlechts- spezifischer Gewalt geworden sind, schlechter bzw genauso schlecht ausge- staltet wie die österreichische „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“. Dies zeigt sich auch in der Praxis, da die deutsche „Aufenthaltser- laubnis zur Strafverfolgung“ aufgrund der zu hohen Erteilungsvorausset- zungen bedeutungslos ist. Festzuhalten ist daher, dass alle drei Mitgliedstaaten ihren europarechtli- chen Vorgaben nachkommen und Regularisierungen für Menschenhan- delsopfer und Opfer im Zusammenhang mit ausbeuterischen Arbeitsbe- dingungen normieren. Gravierende Unterschiede haben sich in Bezug auf die Ausgestaltung des Schutzregimes gezeigt, wobei hier Spanien als Vor- zeigebeispiel zu nennen ist. Das dort festgelegte Regime zeichnet sich da- durch aus, dass es besonders opferfreundlich ist. Das deutsche und österrei- E. Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen nach dem Regularisierungszweck 455 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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