Seite - 455 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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daher häufig wohl eine „befristete Aufenthaltsberechtigung aufgrund so-
zialer Verwurzelung“ beantragt und erteilt werden können.
In eine ähnliche Richtung geht die österreichische „Aufenthaltsberechti-
gung besonderer Schutz“ für Opfer von Straftaten, die ebenfalls minimalis-
tisch ausgestaltet ist. Sie legt lediglich fest, dass Opfer von Gewalt durch
die Erteilung eines Aufenthaltsrechts Schutz vor weiterer Gewalt erhalten
sollen. Vom persönlichen Anwendungsbereich sind etwa Betroffene oder
Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitender Prostitution oder
Opfer von Gewalt in der Familie oder Zwangsehe bzw -partnerschaft er-
fasst. Im Gegensatz zu den beiden spanischen Aufenthaltsberechtigungen
für Menschenhandelsopfer bzw Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ist
kein komplexes Verfahren vorgesehen, das aus Opferperspektive ein
schutzwürdiges Regime bietet. Darüber hinaus muss die Erteilung des Auf-
enthaltsrechts zur Gewährleistung der Strafverfolgung von gerichtlich
strafbaren Handlungen oder zur Geltendmachung und Durchsetzung zi-
vilrechtlicher Ansprüche vonnöten sein. Diese Voraussetzung schränkt den
Anwendungsbereich der Aufenthaltsberechtigung sehr sein. Die „Aufent-
haltsberechtigung besonderer Schutz“ wird für die Dauer von einem Jahr
erteilt und bietet je nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen einen be-
schränkten oder unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.
Weiters ist auf die deutsche „Aufenthaltserlaubnis zur Strafverfolgung“
einzugehen. Diese kann an Opfer von Menschenhandel oder undokumen-
tierter Beschäftigung („Schwarzarbeit“) erteilt werden, wobei jeweils die
einschlägigen Strafbestimmungen zur Beurteilung dieser Frage relevant
sind. Genau wie bei der österreichischen Regularisierung muss die Anwe-
senheit des Opfers für das Strafverfahren erforderlich sein und für sachge-
recht erachtet werden. Die Aufenthaltserlaubnis ist im Vergleich zu den
beiden spanischen, die Menschenhandelsopfer oder Opfer von geschlechts-
spezifischer Gewalt geworden sind, schlechter bzw genauso schlecht ausge-
staltet wie die österreichische „Aufenthaltsberechtigung besonderer
Schutz“. Dies zeigt sich auch in der Praxis, da die deutsche „Aufenthaltser-
laubnis zur Strafverfolgung“ aufgrund der zu hohen Erteilungsvorausset-
zungen bedeutungslos ist.
Festzuhalten ist daher, dass alle drei Mitgliedstaaten ihren europarechtli-
chen Vorgaben nachkommen und Regularisierungen für Menschenhan-
delsopfer und Opfer im Zusammenhang mit ausbeuterischen Arbeitsbe-
dingungen normieren. Gravierende Unterschiede haben sich in Bezug auf
die Ausgestaltung des Schutzregimes gezeigt, wobei hier Spanien als Vor-
zeigebeispiel zu nennen ist. Das dort festgelegte Regime zeichnet sich da-
durch aus, dass es besonders opferfreundlich ist. Das deutsche und österrei-
E. Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen nach dem Regularisierungszweck
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Titel
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Untertitel
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Autor
- Kevin Fredy Hinterberger
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 514
- Kategorie
- Recht und Politik