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Dies bedeutet, dass im Hinblick auf die erste Phase Mindesterteilungs-
voraussetzungen für all jene Regularisierungen festgelegt werden sollten,
die von völker- oder europarechtlichen Bestimmungen abgeleitet werden
und daher unter die Regularisierungszwecke 1 bis 4 fallen. Ein Rechtsan-
spruch auf Regularisierung sollte für all jene Fälle festgelegt werden, in de-
nen – im Einklang mit der vorliegenden Arbeit – eine Regularisierungs-
pflicht besteht. Eine solche lässt sich unter anderem aus Art 3 und 8 EMRK
bzw der RückführungsRL ableiten. Durch diesen Harmonisierungsschritt
könnte die EU irreguläre Einwanderung wirksamer „bekämpfen“ und zur
Reduzierung der Anzahl irregulär aufhältiger Migrant*innen beitragen.
Als Vorlage für die klar festzulegenden Mindesterteilungsvoraussetzungen
sollten die höherrangigen Normen selbst dienen, um die derzeit bestehen-
de mitgliedstaatliche Praxis, die oftmals über die höherrangigen Verpflich-
tungen hinausgeht, nicht zu schwächen.
In einer zweiten Phase könnten sodann Mindeststandards betreffend die
autonom-nationalen Regularisierungen eingeführt werden, die in den Re-
gularisierungszwecken 5 und 6 kategorisiert wurden. Den Mitgliedstaaten
müsste genügend Spielraum eingeräumt werden, um wie derzeit auf die je-
weiligen geographischen, ökonomischen und politischen Besonderheiten
Rücksicht nehmen zu können, die den Erlass der bereits bestehenden auto-
nom-nationalen Regularisierungen bedingt haben. Folglich sollten keine
speziellen Mindesterteilungsvoraussetzungen festgelegt werden, damit die
Mitgliedstaaten wie bisher gem Art 6 Abs 4 RückführungsRL auf kontext-
uelle Gegebenheiten mittels Regularisierungen reagieren können. Die Re-
gelung von verfahrensrechtlichen Aspekten wäre aber auch im Hinblick
auf diese Art von Regularisierungen zielführend. Die Priorität sollte aber
auf die erste Harmonisierungsphase gelegt werden und erst, wenn diesbe-
züglich eine Einigung erzielt werden konnte, die zweite – sozusagen zeit-
lich gestaffelt – in Angriff genommen werden.
Die materiellen und formellen Voraussetzungen müssen klar formuliert
sein und dürfen den zuständigen Behörden keinen zu großen Ermessens-
spielraum einräumen, da ansonsten keine Rechtssicherheit gegeben ist.
Dies wurde im Rahmen des Rechtsvergleichs bei einigen Regularisierun-
gen festgestellt. Bei der spanischen „Aufenthaltsberechtigung und Arbeits-
erlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit
gegen organisierte Netzwerke” ist etwa nicht geklärt, wie der Begriff „Zu-
sammenarbeit“ auszulegen ist.
Ein im Rahmen einer RegularisierungsRL erlangtes Aufenthaltsrecht
muss jedenfalls einen rechtmäßigen Aufenthalt begründen. Ein wesentli-
cher Punkt im Hinblick auf das gewährte Aufenthaltsrecht ist, dass den ir-
Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik