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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 42 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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42 Das Ordnungsgeflecht in österreichischen Spitälern in der Frühen Neuzeit Aufnahmekriterien102, auf die Liste der Bußen im Fall von Übertretungen103, auf die Wirt- schaftsführung104, auf die Finanzverwaltung105, auf die Klassifizierung der Armen106, auf die Hausordnung und Disziplinierung der Insassen107, auf die religiösen Pflichten, auf die verabreichten Nahrungsmittel108 oder auf eine minutiöse Arbeitsplatzbeschreibung des Spitalpersonals beziehen109. Eine idealtypische Spitalordnung gibt es also nach diesem ersten länderübergreifenden Befund nicht, vielmehr ist von einer thematisch vielfältigen, formal divergenten Quellengattung, die zudem von starken Wandlungen durch die Jahr- hunderte geprägt war, auszugehen. Nach einem funktionalistischen Definitionsansatz waren die zwischen Norm und Praxis, Akzeptanz und Widerstand eingespannten, „policeylichen“ Spitalordnungen als „Instrument“ zu verstehen, die der „konkreten Umsetzung von Vorgaben aus dem Be- reich der normativen Verhaltensstruktur in die Lebenspraxis des institutionellen Alltags dienen“110. Die vom Spitalbetreiber erlassenen Spitalordnungen dienten als „normierte Lebensgrundlage“ und erscheinen „am monastischen Leben“111 orientiert. Diese Textsorte erhält Geltung nur im Rahmen der „universitas“ Spital. Die Spitalordnungen besaßen Vertragscharakter für die „Mitglieder“ und gehörten dem Bereich der freiwilligen Juris- diktion an112. Die Spitalordnungen mussten sowohl für die Mitglieder als auch für die meist städtische Gesellschaft „nützlich“ und „gerecht“ sein, zudem durften sie nicht mit den übergeordneten, in der Frühen Neuzeit zunehmend territorialen Rechtsregelungen im Widerspruch stehen. Kritisch betrachtet versuchten die häufig aus dem Geist der Krise bzw. einer „Umbruchsphase“113 geborenen Spitalordnungen in der Regel eine Reform- debatte entweder „zu sistieren oder in konkrete Normen zu übersetzen“114. Lange von der Forschung kaum gesucht, wurde die breite Überlieferung der als Hausordnung und Dienstanweisung für Personal und Insassen aufzufassenden Spitalordnungen unterschätzt, 102 Ordnung für das Heilig-Geist-Spital in St. Gallen von 1228: Krauer–Sonderegger, St. Gallen 426f. 103 Spitalordnung des St. Johannes-Spitals bei Reval von ca. 1448: Mänd, Hospitals 552–554. 104 Ordnung für das Heilig-Geist-Spital in Basel: Rippmann–Simon-Muscheid, Basler Heilig-Geist- Spital 359–362. 105 Generalkapitel der Bruderschaft Santa Maria della Carità in Padua von 1503: Bianchi, Health and Welfare Institutions 233–235. 106 Siehe die englische Armenhausordnung von 1580 bei Archer, Sources 114–125. 107 Schlenkrich, Von Leuten auf dem Sterbestroh 91f.; am Beispiel des St. Elisabethspitals in Bam- berg („Ordnung der pfrundner im Spitale“ 1489) Reddig, Bürgerspital und Bischofsstadt 199f. 108 Ordnung mit der Zuteilung von Nahrungsmitteln an die Insassen des Schiferschen Erbstiftes in Eferding um 1430: Weigl–Just, Quellen 287–289; Ordnung mit der Zuteilung von Nahrungsmitteln an die Insassen des Schiferschen Erbstiftes in Eferding um 1450: Weigl–Just, Quellen 289–293. Als Beispiel aus Hamburg (Speiseordnung des Heilig-Geist-Hospitals zu Hamburg von 1671) Hatje, Frühneuzeitliche Quellen 513–520. Am Beispiel des Patrimonialspitals in Böhmisch Krumau von 1711 Hlaváčková, Böhmische und mährische Spitäler 612–614. 109 Ordnung für das Heilig-Geist-Spital 1442 in Basel: Rippmann–Simon-Muscheid, Basler Heilig- Geist-Spital 359–362; als Grundlage für personalgeschichtliche Untersuchungen Amthor, Die Geschichte der Berufsausbildung 111–129. 110 Gert Melville zitiert nach Stanislaw-Kemenah, Spitäler 417. 111 Jankrift, „damidt auch friedt“ 328; Clementz, Leprosen 107. 112 Diese auf Bruderschaftsstatuten basierende, aber teilweise auch für Spitäler verwendbare Definition der Statuten orientiert sich an Frank, Rechtsgeschichtliche Anmerkungen 311f. 113 Uhrmacher, „Zu gutem Frieden“ 166; vor allem aber Ders., Lepra 118–182; Crabus, Kinderhaus 156–160. 114 Frank, Hospitalreform 125.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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