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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 531 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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III.1 Tirol: Versorgungshäuser – „Hausordnung“ (Edition Nr. 21) 531 seiner unmittelbaren Vorstehung, vorzubringen; sollte er aber über letztere selbst Klage zu führen sich bewogen finden, so kann er um Vorstellung vor der geistlich-weltlichen Ortsobrigkeit ersuchen. [37.] §. 8. Dagegen hat sich aber der Pfründner in die bestehende Hausordnung pünktlich zu fügen, sich vor Unsittlichkeit, Widerspenstigkeit, Trägheit, Unreinlichkeit, Betrunkenheit und Betteln sehr in Acht zu nehmen. Vorkommende Uetertretungsfälle hat die Hausvorstehung (nicht aber die Hausmutter) das Recht, mit Verweisen, Hausarrest und Verkürzung der Nahrung mit Beziehung auf das bei B. §. 5 Gesagte [/] zu bestrafen, und in Wiederbetretungsfällen dem Landgerichte zu strengerem Einschreiten anzuzeigen. [38.] §. 9. Jeder gewöhnliche nicht zu alte oder zu presthafte Pfründner hat im Sommer um 6 Uhr, im Winter um 7 Uhr Morgens aufzustehen, sich zu waschen, zu kämmen, anzukleiden, seine Morgenandacht zu verrichten; sämmtliche gesunde Pfründner der Anstalt haben sich sodann täglich, und zwar gemeinschäftlich zum Gottesdienste zu begeben, und nach dessen Beendigung unverzüglich in die Anstalt zurückzukehren, wobei ihnen zu empfehlen ist, bei ihren täglichen häuslichen oder kirchlichen Andachten für den Landesfürsten, dann für alle Wohlthäter der Anstalt zu bethen. Ob die Morgensuppe vor (was jedenfalls vorzuziehen wäre) oder nach dem Gottesdienste ausgetheilt wird, bleibt dem Ermessen der Hausvorstehung anheimgestellt. [39.] §. 10. Den übrigen Vormittag hat der Pfründner (Sonn- und Feiertage ausgenommen) mit demselben von der Hausvorstehung zugewiesenen Beschäftigungen zuzubringen. Die Beschäftigungen, zu welchen sich Pfründner nach vorausgegangener Untersuchung von Seite des Hausarztes herbeizulassen haben, sind: a. Das von jedem nicht zu alten oder zu presthaften Pfründner ohne Unterschied des Geschlechtes zu besorgende Betten seines eigenen Bettes. b. Das abwechselnd nach der Anordnung der Hausmutter vorzunehmende Ausleeren und Reinigen der Nachttöpfe, und zwar in der Männerabtheilung durch einen männlichen, und in der Weiberabtheilung durch einen weiblichen Pfründner. Nach dem Entleeren der Nachttöpfe sind die betreffenden Lokalien täglich mittelst angezündeten Wachholderholzes durch die Pfründner auszuräuchern, vorerst aber Fenster und Thüren eine kurze Zeit selbst im Winter offen zu halten. c. Das Krankenwärtergeschäft bei in der Anstalt vorkommenden Erkrankungsfällen auf Anordnung des Hausarztes, jedoch nur aushülfsweise, von hiezu fähigen Pfründnern, wozu möglichst blos weibliche Individuen verwendet werden sollen. d. Den Männern der Anstalt allein zukommenden Beschäftigungen sind: Das für die Anstalt erforderliche Holz zu spalten, aufzukasteln, und in die Küche und zu den Oefen zu tragen, so wie anderweitig in der Anstalt vorkommenden Männerbeschäftigungen sich zu unterziehen. [/] e. Den weiblichen Pfründnern allein zuständige Arbeiten sind: Sich selbst und den übrigen Versorgten die Kleider, dann die Bett- und Leibwäsche zu waschen und zu flicken, für den Bedarf der Anstalt zu nähen, zu spinnen, zu stricken, die Zimmer, Kammern, Hausflur zu reinigen, auch sollen sie möglichst in der Küche zur Aushülfe verwendet werden. [40.] §. 11. Zum Mittagessen ist die 11. Stunde Vormittags festzusetzen, nach Tische bis 1 Uhr Nachmittags ist die Unterhaltungsstunde, von 1 Uhr bis 5 Uhr Abends ist das arbeitsfähige Personale wiederum wie in den Vormittagsstunden zu verschiedenen Hausbeschäftigungen zu verwenden.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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