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III.2 Tirol: Hall/Tirol – Bürgerspital (Edition Nr. 22–26) 539
dieselb gnedigist darüber resolvirt und unß dis orths nachvolgende weitere verordnung
zuthuen anbevolchen, nemblichen weillen unnder anndern sovill fürkhomen, daß man
sich wegen der fürgeschribnen spitall ordnung mit dem fürwonth beschwert, ob solte
derselben in allen nachzugeleben einen spitallpfleger gleichsamb unmüglich fallen,
als ist höchstgedachter f(ü)r(stliche) d(urchlauch)t gnedigist gemaint, damit soliche
beschwerd weiter nit fügewent werden, auch ein spitallpfleger seinem ambt umb sovill
besser nachkhomen [437v] und angeregeter ordnung ohne entschuldigung ein gebürend
schuldiges beniegen beschechen, möcht,
[1.] daß hinfürohin jederzeit einen spitalpfleger noch ein anndere taugliche vertraute
person auß dem rath oder sonst auß der burgerschafft zuegeordnet werden, weliche ime in
allweeg guete hilf und beistandt zuerzaigen und auf fürfallende erhebliche verhinderung
ine, spitalpfleger, zuvertretten schuldig sein soll, zu dem ende dan auch und damit dißem
umb sovill gewisser nachgelebt werde, höchstermelte f(ü)r(stliche) d(urchlauch)t zween
stethe commissarios als herrn Michael Reinbergera, caplan bei dem königlichen stifft alda
zu Hall, und Sebastian Gienger mit dem bevelch genedigist verordnet, daß sy jederzeit
ir embsig vleissiges auf- und zuesechen haben, auch darob halten und sein sollen, damit
disfals nichts auß nachlessigkheit verabsaumbt oder underlassen, sonder in ain und
anndern gehorsambist gebürender volzug gelaist werden, auch da man die spitalraitungen
aufnemben will, denselben sy, commissarii, gleichsfals beiwohnen sollen.
[2.] Verer auch demnach in eingenombner besicht und bschau deß spitals befunden
worden, daß ein sondere notturfft erfordere, etliche verenderungen daselbst an den
losamenten fürzunemben und [438r] also ichtwas an gebeüen zu verrichten, damit
allerhandt bißher fürgangne unordnung und ergerliches wesen der armen leüth, sovill
müglich abgestelt und fürterhin verhüet werden mag, dahero höchst gedachter f(ü)-
r(stlicher) d(urchlauch)t gleichsfals gnedigister will und mainung, daß vor allen dingen zu
absonderung der manß- und weibspersonenb, so sich im spital aintweders steths befinden
oder sonsten jederzeit hinkhomen, underschidliche wohnungen und derentwegen der
understehe poden zu ebnen fueß hinein genomben und nachvolgender gstalt zuegericht
werden soll, nemblich daß auf der rechten hand vom thor in daß spital hinein die
bruederstuben durch und durch auß vellig außgeraumbt und alles herauß gebrochen,
die fenster derselben wegen bessers luffts und liechts, sovill es sich thuen lasst, zu beeden
thaillen, bevorab in den hindern thail gegen den graben zimblich erweitert, alßdan daß
ganze losament widerumb vleissig geseubert, verworffen und waß sonsten vonnöthen, es
sey von maue[r] oder täfferwerch, gebessert, volgendts ein hilzene bestendige wanth durch
die mitten von der khuchen gegen der gassen aufgeschlagen und also soliches losamenth
in zwen thail abgethailt, der ofen in der mitten unden am endt berürter wandt, damit
man solichen zu beeden thailen genüessen müg, auf[438v]gesezt und dise wohnung allein
den manßpersonen, als der hinder thail den kranckhen, daryn dan ain notturfftige anzall
petstatten und peth aufgericht, der vorder thail aber den gesöndten eingeben werden soll.
[3.] Also auch und in gleicher gstalt soll der annder thail auf der linggen seithen von
dem thor hinein für die weibspersonen zuegreicht, also daß die ganze weite, so lang sich
selbige gegen den hof in daß spital hinder sich und zu den jenigen absaz, alda ein durch
oder ausgang auf den gemainen plaz oder gassen der stath und gegen deß spitals pfarers
heüßl sich erstreckht, durch und durch außbrochen und geraumbt, die verhandne fenster
a Am linken Rand: Reinberger, Gienger.
b Am linken Rand: Absenderung der mans- und weibspersonen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin