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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 539 -
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Seite - 539 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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III.2 Tirol: Hall/Tirol – Bürgerspital (Edition Nr. 22–26) 539 dieselb gnedigist darüber resolvirt und unß dis orths nachvolgende weitere verordnung zuthuen anbevolchen, nemblichen weillen unnder anndern sovill fürkhomen, daß man sich wegen der fürgeschribnen spitall ordnung mit dem fürwonth beschwert, ob solte derselben in allen nachzugeleben einen spitallpfleger gleichsamb unmüglich fallen, als ist höchstgedachter f(ü)r(stliche) d(urchlauch)t gnedigist gemaint, damit soliche beschwerd weiter nit fügewent werden, auch ein spitallpfleger seinem ambt umb sovill besser nachkhomen [437v] und angeregeter ordnung ohne entschuldigung ein gebürend schuldiges beniegen beschechen, möcht, [1.] daß hinfürohin jederzeit einen spitalpfleger noch ein anndere taugliche vertraute person auß dem rath oder sonst auß der burgerschafft zuegeordnet werden, weliche ime in allweeg guete hilf und beistandt zuerzaigen und auf fürfallende erhebliche verhinderung ine, spitalpfleger, zuvertretten schuldig sein soll, zu dem ende dan auch und damit dißem umb sovill gewisser nachgelebt werde, höchstermelte f(ü)r(stliche) d(urchlauch)t zween stethe commissarios als herrn Michael Reinbergera, caplan bei dem königlichen stifft alda zu Hall, und Sebastian Gienger mit dem bevelch genedigist verordnet, daß sy jederzeit ir embsig vleissiges auf- und zuesechen haben, auch darob halten und sein sollen, damit disfals nichts auß nachlessigkheit verabsaumbt oder underlassen, sonder in ain und anndern gehorsambist gebürender volzug gelaist werden, auch da man die spitalraitungen aufnemben will, denselben sy, commissarii, gleichsfals beiwohnen sollen. [2.] Verer auch demnach in eingenombner besicht und bschau deß spitals befunden worden, daß ein sondere notturfft erfordere, etliche verenderungen daselbst an den losamenten fürzunemben und [438r] also ichtwas an gebeüen zu verrichten, damit allerhandt bißher fürgangne unordnung und ergerliches wesen der armen leüth, sovill müglich abgestelt und fürterhin verhüet werden mag, dahero höchst gedachter f(ü)- r(stlicher) d(urchlauch)t gleichsfals gnedigister will und mainung, daß vor allen dingen zu absonderung der manß- und weibspersonenb, so sich im spital aintweders steths befinden oder sonsten jederzeit hinkhomen, underschidliche wohnungen und derentwegen der understehe poden zu ebnen fueß hinein genomben und nachvolgender gstalt zuegericht werden soll, nemblich daß auf der rechten hand vom thor in daß spital hinein die bruederstuben durch und durch auß vellig außgeraumbt und alles herauß gebrochen, die fenster derselben wegen bessers luffts und liechts, sovill es sich thuen lasst, zu beeden thaillen, bevorab in den hindern thail gegen den graben zimblich erweitert, alßdan daß ganze losament widerumb vleissig geseubert, verworffen und waß sonsten vonnöthen, es sey von maue[r] oder täfferwerch, gebessert, volgendts ein hilzene bestendige wanth durch die mitten von der khuchen gegen der gassen aufgeschlagen und also soliches losamenth in zwen thail abgethailt, der ofen in der mitten unden am endt berürter wandt, damit man solichen zu beeden thailen genüessen müg, auf[438v]gesezt und dise wohnung allein den manßpersonen, als der hinder thail den kranckhen, daryn dan ain notturfftige anzall petstatten und peth aufgericht, der vorder thail aber den gesöndten eingeben werden soll. [3.] Also auch und in gleicher gstalt soll der annder thail auf der linggen seithen von dem thor hinein für die weibspersonen zuegreicht, also daß die ganze weite, so lang sich selbige gegen den hof in daß spital hinder sich und zu den jenigen absaz, alda ein durch oder ausgang auf den gemainen plaz oder gassen der stath und gegen deß spitals pfarers heüßl sich erstreckht, durch und durch außbrochen und geraumbt, die verhandne fenster a Am linken Rand: Reinberger, Gienger. b Am linken Rand: Absenderung der mans- und weibspersonen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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