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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 546 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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546 III.2 Tirol: Hall/Tirol – Bürgerspital (Edition Nr. 22–26) erzohen hat, selbst beybehalten wolte, sind ihm unbedenklich zu überlassen, nur mit dem unterschied, daß die bezahlung, wenn das kind demselben schon etwas nutz seyn könnte, sich verminderte und dann mit gewißen größeren jahren gar aufhörete; [/] g) im waisenhause würden die kinder weib- und männlichen geschlechts zu jenem vorzüg(lich) gebildet, was ihnen am ersten ein brod verschaffen könte. Wohl zu beobachten wäre nur, daß sie immer freye u(nd) ungezwungene leüte wären, daß sie eo ipso per rescriptum principis als legitimiret anzusehen und dann, ausgenohmen der kenntnis der religion und des lesens und schreibens in der deütschen sprache blos nach ihrer leibesconstitution und nach ihren talenten zu fabriken, handwerkern, bildenden künsten, musik oder dienste verwendet würden, dergestalten, daß mit dem 18ten jahre spätesten weder männ- noch weibliche zöglinge mehr im hause wären und auch vor diesen jahren jedermann einige von selben mit den nöthigen vorsichten nach verlangen verabfolget werden könnten. Es verstehet sich, daß kost, kleidung und liegerstatt, dann gebäu lediglich in absicht auf die gesundheit und zu bildung eines starken körpers ein[/]- gerichtet würde, und alles übrige kostbare, weichliche oder zierliche ganz hindan bliebe; h) für arme, in den schulen sich besonders hervorthuende und ein nicht gemeines talent weisende zöglinge, von was immer für einen stande sie wären, müsten vorzüglich und allein die stiftplätze in den akademien, in dem Theresiano und andern gewidmet werden, in welchen dergleichen talente wohl geprüfet, zum höheren studiren ausgebildet und zu weitern diensten des staates vorbereitet würden. In diesen aber müste keine mindeste recommendation oder vorliebe statthaben, sondern solche bloß den verdienstlichsten zugetheilet werden, damit mann sich nicht umsonst mit der erziehung solcher jungen leüten abgebe, die nicht die fähigkeit hätten, weiter zu gelangen und distinquirte subjecte zu werden. [2.] 2do Die von mitteln entblöste [/] kranke betrefend, da müssen die schon vorhandene und noch dazu widmende spitäler hinlänglich errichtet und in einen solchen stand gesetzt werden, daß alles blos zur schönheit oder zur zierde gehörige hinweggelassen, nichts aber den gesundheitsstand beförderende unterlassen werde. Höhe der zimmer, luft in selben, gesunde gegend, wohl eingerichtete bedienung, versehung mit medicis, chyrurgis und mit medicin das nöthige, nicht das überflüssige, wirtschäftliche aber gute kost, einfache oberaufsicht, nur annehmung der wahrhaft armen in die fundationsplätze, nicht duldung jener, so nicht wirklich krank, kurzum alles müste daher in selben zusammenfließen, was der kranken armut zu hilf zu kommen nöthig wäre. [3.] 3tio Der unterhalt der gänz(lich) unfähigen oder dem allgemeinen zum schaden oder eckel dienenden betrefend: [/] a) Unter ersteren, nemlich den unfähigen, verstehen sich nu[r] diejenigen, welche alters halber an körper oder geist so entkräftet sind, daß sie zu gar nichts fähig, dann gänzlich blinde, stumme oder lahme, welche aus dem bett nicht aufstehen können oder sich nur so herumschleppen; diese gehören allerdings in die versorgung jener gemeinden, aus den sie sind, und für diese sind die grundspitäler wahrhaft gewidmet und beyzubehalten. Die gröste wirtschaft in deren verwaltung, abstellung aller unnützen ausgaben, die wohlfeilste bekleidung, eine gesunde, aber sehr einfache nahrung sind für sie zu bestimmen. b) Unter jenen, die schaden oder ekel verursachen, verstehe ich wahnwitzige und mit krebsen oder solchen schäden behaftete personen, welche aus der allgemeinen gesellschaft und aus den augen der menschen müssen entfernt werden. [/] Diese müssen zusammen in ein entferntes spital verleget werden, allwo weder andere kranke noch
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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