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546 III.2 Tirol: Hall/Tirol – Bürgerspital (Edition Nr. 22–26)
erzohen hat, selbst beybehalten wolte, sind ihm unbedenklich zu überlassen, nur mit dem
unterschied, daß die bezahlung, wenn das kind demselben schon etwas nutz seyn könnte,
sich verminderte und dann mit gewißen größeren jahren gar aufhörete; [/]
g) im waisenhause würden die kinder weib- und männlichen geschlechts zu jenem
vorzüg(lich) gebildet, was ihnen am ersten ein brod verschaffen könte. Wohl zu
beobachten wäre nur, daß sie immer freye u(nd) ungezwungene leüte wären, daß sie
eo ipso per rescriptum principis als legitimiret anzusehen und dann, ausgenohmen der
kenntnis der religion und des lesens und schreibens in der deütschen sprache blos nach
ihrer leibesconstitution und nach ihren talenten zu fabriken, handwerkern, bildenden
künsten, musik oder dienste verwendet würden, dergestalten, daß mit dem 18ten jahre
spätesten weder männ- noch weibliche zöglinge mehr im hause wären und auch vor
diesen jahren jedermann einige von selben mit den nöthigen vorsichten nach verlangen
verabfolget werden könnten. Es verstehet sich, daß kost, kleidung und liegerstatt, dann
gebäu lediglich in absicht auf die gesundheit und zu bildung eines starken körpers ein[/]-
gerichtet würde, und alles übrige kostbare, weichliche oder zierliche ganz hindan bliebe;
h) für arme, in den schulen sich besonders hervorthuende und ein nicht gemeines talent
weisende zöglinge, von was immer für einen stande sie wären, müsten vorzüglich und
allein die stiftplätze in den akademien, in dem Theresiano und andern gewidmet werden,
in welchen dergleichen talente wohl geprüfet, zum höheren studiren ausgebildet und zu
weitern diensten des staates vorbereitet würden. In diesen aber müste keine mindeste
recommendation oder vorliebe statthaben, sondern solche bloß den verdienstlichsten
zugetheilet werden, damit mann sich nicht umsonst mit der erziehung solcher jungen
leüten abgebe, die nicht die fähigkeit hätten, weiter zu gelangen und distinquirte subjecte
zu werden.
[2.] 2do Die von mitteln entblöste [/] kranke betrefend, da müssen die schon
vorhandene und noch dazu widmende spitäler hinlänglich errichtet und in einen
solchen stand gesetzt werden, daß alles blos zur schönheit oder zur zierde gehörige
hinweggelassen, nichts aber den gesundheitsstand beförderende unterlassen werde.
Höhe der zimmer, luft in selben, gesunde gegend, wohl eingerichtete bedienung,
versehung mit medicis, chyrurgis und mit medicin das nöthige, nicht das überflüssige,
wirtschäftliche aber gute kost, einfache oberaufsicht, nur annehmung der wahrhaft armen
in die fundationsplätze, nicht duldung jener, so nicht wirklich krank, kurzum alles müste
daher in selben zusammenfließen, was der kranken armut zu hilf zu kommen nöthig wäre.
[3.] 3tio Der unterhalt der gänz(lich) unfähigen oder dem allgemeinen zum schaden
oder eckel dienenden betrefend: [/]
a) Unter ersteren, nemlich den unfähigen, verstehen sich nu[r] diejenigen, welche alters
halber an körper oder geist so entkräftet sind, daß sie zu gar nichts fähig, dann gänzlich
blinde, stumme oder lahme, welche aus dem bett nicht aufstehen können oder sich nur so
herumschleppen; diese gehören allerdings in die versorgung jener gemeinden, aus den sie
sind, und für diese sind die grundspitäler wahrhaft gewidmet und beyzubehalten.
Die gröste wirtschaft in deren verwaltung, abstellung aller unnützen ausgaben, die
wohlfeilste bekleidung, eine gesunde, aber sehr einfache nahrung sind für sie zu
bestimmen.
b) Unter jenen, die schaden oder ekel verursachen, verstehe ich wahnwitzige und
mit krebsen oder solchen schäden behaftete personen, welche aus der allgemeinen
gesellschaft und aus den augen der menschen müssen entfernt werden. [/] Diese müssen
zusammen in ein entferntes spital verleget werden, allwo weder andere kranke noch
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin