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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 561 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IV.2 Salzburg: Mühldorf/Inn – Bürgerspital und Bruderhaus (Edition Nr. 28–30) 561 soll ein jedes alle werktage, wo sie nicht rechtmäßig verhindert, eine hei(lige) meß hören, und die müßigen beym conventamte erscheinen. [5.] Fünftens: Solle an den Samstägen und hei(ligen) vorabenden auf dem abend nach dem essen aus dem unterrichts- und erbauungs buche, des ihnen zu handen gegebenen Göffine, oder anderm von ihrer geistlichen obrigkeit ihnen gutgeheißenen buche von einen des lesens wohlkündigen etwas vorgelesen werden. [6.] Sechstens: So wie ehrerbietung und gehorsam gegen geist- und weltliche obrigkeit (welches auch gegen einen verwalter, oder wer dessen stelle vertritt, zu verstehen ist) aus göttlichen gebothe eines jeden pflicht und schuldigkeit ist; gleicherweise will der herr Jesus Christus nicht nur allein seinen jüngern, sondern auch allen [/] gläubigen seiner hei(ligen) kirche, die liebe, den frieden und eintracht ganz besonders empfohlen haben: Dieses spital steht besonders unter dem schutze und namen des hei(ligen) geistes; die einverleibten desselben sollen also vorzüglich an ihnen die früchten dieses göttlichen geistes, welche die liebe, friede, geduld und sanftmuth sind, unter ihnen zu gegenseitiger auferbauung sehen lassen. [7.] Siebentens: Um die gute ordnung im hause zu erhalten, solle sich kein spitaler ohne rechtmäßige erlaubniß unterstehen, nach dem ave Mariae läuten abens [!] von hause mehr entfernt zu seyn. Das haus solle im winter um 8 uhr, im sommer um 9 uhr längstens vom hausknecht gespert werden, und des richtigen vollzugs wegen von dem im hause wohnenden verwalter oder schreiber öftere nachsicht gepflogen werden; und wenigstens eine viertel stunde vor der frühemeß ist dasselbe von dem hausknecht wieder zu eröfnen. Abb. 74: Mühldorf am Inn; Stifterbild und Hausordnung aus dem Bürgerspital. Im Jahr 1591 vermacht Sabina von Kaltes (geb. von Prandt) die Hofmark Hohenthann an das Bürgerspital mit der Ver- pflichtung zu einem Jahrtag; anschließend an die Messe sollten der Priester, der Stadt- richter, der Bürgermeister und der Spitalhausmeister zu einem Essen eingeladen werden. Zu- dem sollen drei, auf Vorschlag der Familie Prandt vorgeschla- gene Insassen von der Pfründe unterhalten werden (Foto: StA Mühldorf a. Inn).
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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