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IV.2 Salzburg: Mühldorf/Inn – Bürgerspital und Bruderhaus (Edition Nr. 28–30) 561
soll ein jedes alle werktage, wo sie nicht rechtmäßig verhindert, eine hei(lige) meß hören,
und die müßigen beym conventamte erscheinen.
[5.] Fünftens: Solle an den Samstägen und hei(ligen) vorabenden auf dem abend nach
dem essen aus dem unterrichts- und erbauungs buche, des ihnen zu handen gegebenen
Göffine, oder anderm von ihrer geistlichen obrigkeit ihnen gutgeheißenen buche von
einen des lesens wohlkündigen etwas vorgelesen werden.
[6.] Sechstens: So wie ehrerbietung und gehorsam gegen geist- und weltliche obrigkeit
(welches auch gegen einen verwalter, oder wer dessen stelle vertritt, zu verstehen ist) aus
göttlichen gebothe eines jeden pflicht und schuldigkeit ist; gleicherweise will der herr
Jesus Christus nicht nur allein seinen jüngern, sondern auch allen [/] gläubigen seiner
hei(ligen) kirche, die liebe, den frieden und eintracht ganz besonders empfohlen haben:
Dieses spital steht besonders unter dem schutze und namen des hei(ligen) geistes; die
einverleibten desselben sollen also vorzüglich an ihnen die früchten dieses göttlichen
geistes, welche die liebe, friede, geduld und sanftmuth sind, unter ihnen zu gegenseitiger
auferbauung sehen lassen.
[7.] Siebentens: Um die gute ordnung im hause zu erhalten, solle sich kein spitaler
ohne rechtmäßige erlaubniß unterstehen, nach dem ave Mariae läuten abens [!] von hause
mehr entfernt zu seyn.
Das haus solle im winter um 8 uhr, im sommer um 9 uhr längstens vom hausknecht
gespert werden, und des richtigen vollzugs wegen von dem im hause wohnenden
verwalter oder schreiber öftere nachsicht gepflogen werden; und wenigstens eine viertel
stunde vor der frühemeß ist dasselbe von dem hausknecht wieder zu eröfnen.
Abb. 74: Mühldorf am Inn;
Stifterbild und Hausordnung
aus dem Bürgerspital. Im Jahr
1591 vermacht Sabina von
Kaltes (geb. von Prandt) die
Hofmark Hohenthann an
das Bürgerspital mit der Ver-
pflichtung zu einem Jahrtag;
anschließend an die Messe
sollten der Priester, der Stadt-
richter, der Bürgermeister und
der Spitalhausmeister zu einem
Essen eingeladen werden. Zu-
dem sollen drei, auf Vorschlag
der Familie Prandt vorgeschla-
gene Insassen von der Pfründe
unterhalten werden (Foto: StA
Mühldorf a. Inn).
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin