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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 584 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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584 IV.3 Salzburg: Salzburg (Stadt) – Bürgerspital, Bruderhaus und Leprosenhaus (Edition Nr. 31–35) toden gwand hervorzugeben, und so dieß geschehen, die schlißl in die kanzley oder dem herrn verwalter zu überbringen. [12.] 12tens Wird zwar für dießmal noch gestattet, daß die spitaller [/] ihre pfründt um brod, wenn sie es nicht selbst geniessen mögen, verkaufen können: Doch solle es den mitspitalern vor andern gebothen, und wann es keiner aus diesen verlangt, erst hernach anderen armen nothleidenden überlassen werden. [13.] 13tens Sollen sich alle pfründner der offenen wein-, bier- und methhäuser, item spielplätze und anderer verdächtiger orte enthalten: Dann weil die spitaller als arme leute hie und da das allmosen sameln und geniessen, so stehet ihnen nicht zu, daß sie sich an solchen orten finden lassen, weniger mit volltrinken aergerniß geben, sondern mag sich jedes einen mässigen trunk nach haus hollen. [14.] 14tens Soll sich jedes täglich abends um gebethleuten [/] im spitale einfinden und sich nach solcher zeit ausserhalb nicht mehr betretten lassen. [15.] 15tens Sollen diejenigen, welche mit dem korb und allmosenbüchsen in der stadt sameln gehen, diese gaben treulich heimbringen und hievon nichts hinterschlagen, dann haben sodann die untermeisterin und anfrauen bedacht zunehmen, daß alles recht und redlich vertheilt wird. [16.] 16tens Soll ein jedes im spitale, besonders jene, denen das kochen und oefenhaitzen oblieget, auf das feuer behutsam seyn. Vorzüglich wird das doback schmauchen in kammern oder in den kommunstuben und überhaupts im spitale verbothen, weil an durch schon so manches unglück entstanden ist. [17.] 17tens Ist jedem pfrünter oder [/] dienstbothen verbothen, ohne von herrn verwalter erhaltene erlaubniß vom spital über land sich zu entfernen und über nacht auszubleiben. [18.] 18tens Sollen alle pfründner dahin trachten, daß sie wochent(lich) zu unterhaltung der kleidung, dann leib- und bettwäsche etwas weniges erübrigen und auf die seite legen können. Auch sollen sie zu ausrottung und verhütung des so lästigen ungeziefers der läuse, womit dermal fast die meisten im spitale beladen sind, alle woche ein neugewaschenes hemd anlegen, und alle 4 woche[n] die bettwäsche wechseln; nebenbey aber auch bey müssigen stunden sich angelegen seyn lassen, sowohl bett- als kleidungs-stücke von solch darinen sich aufhaltenden ungeziefer immer mehr und mehr [/] zu reinigen, welche vernachlässigung bisher die einzige ursache ist, daß das genannte ungeziefer besonders bey ein und anderen, die keine reinlichkeit lieben, so sehr überhand genommen hat. Die anfrauen haben die pflicht öfters nachzusehen, und wenn sie bey einem pfründner oder pfründnerin unreinlichkeit oder ungeziffer finden, sogleich zu veranstalten, daß sie gereinigt werden und wer dieß sich selbst zu thun im stande ist, muß darzu verhalten werden. [19.] 19tens Wird allen pfründnern ausser den gewöhnlichen samlungen das einzelne betteln auf offener gasse oder in den häusern schärfest verbothen. [20.] 20tens Sollen alle, die sich in diesem spitale befinden, ohne ausnahme den gemeinen nutzen des spitals befördern und allen schaden abwenden helfen; und da eins oder das andere etwas vom spitale nach[/]theiliges sieht oder erfahret, solches alsobald dem herrn verwalter oder in der kanzley andeuten. Wer also diese vorgeschriebenen punkten, welche bloß auf die anständigkeit, ordnung und das wohl der samment(lichen) pfründner gerichtet sind, nicht haltet, hat wie im 4ten punkten gemeldet worden, den abzug an der spend und im öfteren übertretungs-falle noch schärfere straffe zu gewärtigen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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