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584 IV.3 Salzburg: Salzburg (Stadt) – Bürgerspital, Bruderhaus und Leprosenhaus (Edition Nr. 31–35)
toden gwand hervorzugeben, und so dieß geschehen, die schlißl in die kanzley oder dem
herrn verwalter zu überbringen.
[12.] 12tens Wird zwar für dießmal noch gestattet, daß die spitaller [/] ihre pfründt
um brod, wenn sie es nicht selbst geniessen mögen, verkaufen können: Doch solle es den
mitspitalern vor andern gebothen, und wann es keiner aus diesen verlangt, erst hernach
anderen armen nothleidenden überlassen werden.
[13.] 13tens Sollen sich alle pfründner der offenen wein-, bier- und methhäuser, item
spielplätze und anderer verdächtiger orte enthalten: Dann weil die spitaller als arme leute
hie und da das allmosen sameln und geniessen, so stehet ihnen nicht zu, daß sie sich an
solchen orten finden lassen, weniger mit volltrinken aergerniß geben, sondern mag sich
jedes einen mässigen trunk nach haus hollen.
[14.] 14tens Soll sich jedes täglich abends um gebethleuten [/] im spitale einfinden und
sich nach solcher zeit ausserhalb nicht mehr betretten lassen.
[15.] 15tens Sollen diejenigen, welche mit dem korb und allmosenbüchsen in der stadt
sameln gehen, diese gaben treulich heimbringen und hievon nichts hinterschlagen, dann
haben sodann die untermeisterin und anfrauen bedacht zunehmen, daß alles recht und
redlich vertheilt wird.
[16.] 16tens Soll ein jedes im spitale, besonders jene, denen das kochen und
oefenhaitzen oblieget, auf das feuer behutsam seyn.
Vorzüglich wird das doback schmauchen in kammern oder in den kommunstuben
und überhaupts im spitale verbothen, weil an durch schon so manches unglück
entstanden ist.
[17.] 17tens Ist jedem pfrünter oder [/] dienstbothen verbothen, ohne von herrn
verwalter erhaltene erlaubniß vom spital über land sich zu entfernen und über nacht
auszubleiben.
[18.] 18tens Sollen alle pfründner dahin trachten, daß sie wochent(lich) zu unterhaltung
der kleidung, dann leib- und bettwäsche etwas weniges erübrigen und auf die seite legen
können. Auch sollen sie zu ausrottung und verhütung des so lästigen ungeziefers der läuse,
womit dermal fast die meisten im spitale beladen sind, alle woche ein neugewaschenes hemd
anlegen, und alle 4 woche[n] die bettwäsche wechseln; nebenbey aber auch bey müssigen
stunden sich angelegen seyn lassen, sowohl bett- als kleidungs-stücke von solch darinen sich
aufhaltenden ungeziefer immer mehr und mehr [/] zu reinigen, welche vernachlässigung
bisher die einzige ursache ist, daß das genannte ungeziefer besonders bey ein und anderen,
die keine reinlichkeit lieben, so sehr überhand genommen hat. Die anfrauen haben
die pflicht öfters nachzusehen, und wenn sie bey einem pfründner oder pfründnerin
unreinlichkeit oder ungeziffer finden, sogleich zu veranstalten, daß sie gereinigt werden und
wer dieß sich selbst zu thun im stande ist, muß darzu verhalten werden.
[19.] 19tens Wird allen pfründnern ausser den gewöhnlichen samlungen das einzelne
betteln auf offener gasse oder in den häusern schärfest verbothen.
[20.] 20tens Sollen alle, die sich in diesem spitale befinden, ohne ausnahme den
gemeinen nutzen des spitals befördern und allen schaden abwenden helfen; und da eins
oder das andere etwas vom spitale nach[/]theiliges sieht oder erfahret, solches alsobald
dem herrn verwalter oder in der kanzley andeuten.
Wer also diese vorgeschriebenen punkten, welche bloß auf die anständigkeit, ordnung
und das wohl der samment(lichen) pfründner gerichtet sind, nicht haltet, hat wie im 4ten
punkten gemeldet worden, den abzug an der spend und im öfteren übertretungs-falle
noch schärfere straffe zu gewärtigen.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin