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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 599 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46) 599 Selbe in ihren Sterbstindlein Tresten, vnd Allß Dan Die Verstorbene Spitaller Zum Grab Begleiten vnd Tumuliern. [3.] Dritenß. Muess Ein vorßeyender Herr Spital Beneficiat Pro Fundatore Bartholomaeo Alle Montag, Non Inpedita Alias Sequenti Die, Ein Requiem, An Denen Andern vier Tägen aber in der Wochen An Einen Tag, An Welchen Er will De S: S: Trinitate Ein Heillige Möss Lessen, alle Sambstag aber De B: V: Maria Celebriern vnd Dißes alles in Berierter Spital Kirchen, vnd Nirgentß Anderstwo Verrichten. [4.] Viertenß. Ist Um Dißer Stüfftung Willen Ersagter Geistlicher Herr Spital Beneficiat auch Verbunden alle Monath Einmahl in Der Ersten Wochen, nebst den Lessenden Requiem, auch daß ganze Officium Defunctorum Sub Ritu Duplici Pro Memorato Fundatore zu Betten. Nr. 42 Instruktion für den Bürgerspital-Spitalmeister in Klagenfurt. Klagenfurt, 1732 Dezember 23/1733 März 20 Archiv: KLA, StA Klagenfurt I, Akten, Sch. 932/1 Spitall instruction, nach welcher sich kinfftighin ein vorstechender spitlmaister, sowoll in erforderlicher versorgung deren armmen als füehrung der haußwierthschafft zu richten unnd demnach auch hieryber seine rechnung zu legen wissen werdet und zwar quo ad praeliminaria [1.] Solle erstlich ein vorstechender spitlmaister unnd dessen zuegebner besonders dahin geflissen sein, das unndter dem daselbstigen erhaltenden pfrientnern unnd mayrleüthen die forcht unnd ehre Gottes erhalten unnd forth gepflanzet werde. Wie dan [2.] 2. ein spitlmaister oder desßen zuegebner [/] die mayrleüth unnd pfrientner dahin verhalten solle, das Sonn- und feyertags von allen insgesambt die heillige mösß gehört, zu werchtags aber wenigstens die verninfftige unnd gesunte pfrientner die daselbst von herrn beneficiaten täglich lesßende heillige mösß hören, nicht minder denen haltenden unnd bettenden rosenkränzen unnd anderen gewohnlichen processionen und bettstunden beywohnen sollen. [3.] 3. Sollen sye, mayrleüth, unnd verninfftige pfrientner auch dahin verhalten werden, das selbe das jahr hindurch öffters, unnd besonders zu hochheilligen zeiten, beichten unnd sodan das hochheilligste sacrament des altars empfangen sollen. [4.] 4. Solle auch ein spitlmaister dahin verbunden sein, denen etwo kranckhwerdenden mayrleühten unnd besonders denen [/] pfrientnern nicht nur allein mit der leiblichen medicin unnd erforderlichen bösßeren warthung beyspringen zu lassen, sondern solle auch in deme die sorg tragen, das nach befundt der kranckhheit jene krankche zeitlich mit denen allerheilligsten sacramenten versechen werden, damit hierinfahls etwo keine seelens vernachlessigung erfolge, dessentwegen dan respectu dißer obstechenden vier puncten ein vorseyender spitlmaister mit den daselbstigen herrn beneficiaten ein besonders einverständtnus haben unnd tragen solle. [5.] 5. Solle auch von einen spitlmaister und zuegebnen dahin die besondere sorg getragen werden, das zwischen denen daselbst befindlichen mannß- und weibsbildern die gemessene absonderung beygehalten werde, und demnach etwo keine nächtliche
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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