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V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46) 611
Item wan selber etwo waß an einen läder, auch krauth unnd rueben oder anderen
dergleichen spitall nothwendigkheiten verkauffet.
Item die zünßungen von mayrhoff unnd dan schliesßlichen die ertragnus an abgefahlenen
malzgeltern [/]
In der achten rubrique der gelts rechnung solle ein zeitlicher spitlmaister die gesambte
urbars ausständt bis an lezte jahrs rechnung, alß welche schon oben undter den
empfang der urbars ertragnus begrüffen, volkhombentlich in empfang nemben unnd
berechnen, hingegen aber was er davon nicht würkhlich eingebracht, wie oben zu
vernemben, anwiderumben ruckhwerths in seiner legenden rechnung per stöllung unnd
vergniegung sezen, unnd demnach von seiner völligen gelts ertragnus unnd empfang den
volkhombentlichen ansaz machen solle.
[/]
[37.] Außgaaben in dißsen solle sich ein zeitlicher spitlmaister in legung
seiner rechnung also verhalten
In der ersten rubrique deren außgaaben solle ein zeitlicher spitlmaister mit beylegung
deren orginal quittungen die gibigkheiten in hochlöb(lichen) la(ndsch)a(ft) ansezen,
sothan la(ndsch)a(ft) gebigkheiten aber sowoll vor den spitall in proprio alß vor die
zächbruederschafft alle jahr fleissig unnd ohne anstandt entrichten unnd davon
keinen ausstand anwachsen lassen, noch über die angesezte zallungs terminen sothane
bezallung verschieben, wordurch sodan dem spitall ainiger schaden an denen dits orths
zuerechnenden straffgeltern [/] zuekomben könte, sondern er solle die contribution
jedeßmahls in monath Jenner, das steuer-, rist- unnd weeggelt aber in monnath April
fleissig bezallen unnd deme davor die quittungen extradiern lassen, als in widrigen bey
nicht bewerkhung dessen der hieraus etwo entstechende schaden bey ihme, spitlmaister,
angesucht werden solle.
In der anderen rubrique deren außgaaben solle ein spitlmaister volgende besoldungen
unnd lidlöhner per außgaab bringen, auch hierinfahls ohne vorwissen der ober
spitlverwaltung weder einen an seinen lidlohn was zuezurukhen nach davon abzubrächen
befuegt sein. [/]
Alß desßen aigne jahrs besoldung mit 100 fl.
Des zuegebnens besoldung mit 25 fl.
Vor zu ständten schreibung der spital rechnung 6 fl.
Dem müllner vor seinen lohn 24 fl.
Mehr deme vor dem leykhauff 2 fl.
Vor das gewenlichen schmalz 1 fl.
Dem müllfüehrer vor deßen lohn 14 fl.
Vor den leykhauff 1 fl.
Dem müllknecht vor den lohn 9 fl.
Vor den leykauff 34 xr.
[/] Dem mayrn vor sein lohn 20 fl.
Vor den leykauff 2 fl.
Dem haußknecht vor seinen lohn 10 fl.
Vor den leykauff 30 xr.
Dem roßknecht vor sein lohn 10 fl.
Vor den leykauff 30 xr.
Denen ochßen knechten, sovill deren nach erforderlichkeit gehalten werden, jeden
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin