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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 611 -
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Seite - 611 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46) 611 Item wan selber etwo waß an einen läder, auch krauth unnd rueben oder anderen dergleichen spitall nothwendigkheiten verkauffet. Item die zünßungen von mayrhoff unnd dan schliesßlichen die ertragnus an abgefahlenen malzgeltern [/] In der achten rubrique der gelts rechnung solle ein zeitlicher spitlmaister die gesambte urbars ausständt bis an lezte jahrs rechnung, alß welche schon oben undter den empfang der urbars ertragnus begrüffen, volkhombentlich in empfang nemben unnd berechnen, hingegen aber was er davon nicht würkhlich eingebracht, wie oben zu vernemben, anwiderumben ruckhwerths in seiner legenden rechnung per stöllung unnd vergniegung sezen, unnd demnach von seiner völligen gelts ertragnus unnd empfang den volkhombentlichen ansaz machen solle. [/] [37.] Außgaaben in dißsen solle sich ein zeitlicher spitlmaister in legung seiner rechnung also verhalten In der ersten rubrique deren außgaaben solle ein zeitlicher spitlmaister mit beylegung deren orginal quittungen die gibigkheiten in hochlöb(lichen) la(ndsch)a(ft) ansezen, sothan la(ndsch)a(ft) gebigkheiten aber sowoll vor den spitall in proprio alß vor die zächbruederschafft alle jahr fleissig unnd ohne anstandt entrichten unnd davon keinen ausstand anwachsen lassen, noch über die angesezte zallungs terminen sothane bezallung verschieben, wordurch sodan dem spitall ainiger schaden an denen dits orths zuerechnenden straffgeltern [/] zuekomben könte, sondern er solle die contribution jedeßmahls in monath Jenner, das steuer-, rist- unnd weeggelt aber in monnath April fleissig bezallen unnd deme davor die quittungen extradiern lassen, als in widrigen bey nicht bewerkhung dessen der hieraus etwo entstechende schaden bey ihme, spitlmaister, angesucht werden solle. In der anderen rubrique deren außgaaben solle ein spitlmaister volgende besoldungen unnd lidlöhner per außgaab bringen, auch hierinfahls ohne vorwissen der ober spitlverwaltung weder einen an seinen lidlohn was zuezurukhen nach davon abzubrächen befuegt sein. [/] Alß desßen aigne jahrs besoldung mit 100 fl. Des zuegebnens besoldung mit 25 fl. Vor zu ständten schreibung der spital rechnung 6 fl. Dem müllner vor seinen lohn 24 fl. Mehr deme vor dem leykhauff 2 fl. Vor das gewenlichen schmalz 1 fl. Dem müllfüehrer vor deßen lohn 14 fl. Vor den leykhauff 1 fl. Dem müllknecht vor den lohn 9 fl. Vor den leykauff 34 xr. [/] Dem mayrn vor sein lohn 20 fl. Vor den leykauff 2 fl. Dem haußknecht vor seinen lohn 10 fl. Vor den leykauff 30 xr. Dem roßknecht vor sein lohn 10 fl. Vor den leykauff 30 xr. Denen ochßen knechten, sovill deren nach erforderlichkeit gehalten werden, jeden
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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