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622 V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46)
durchgangen unnd uberleget worden, zway gleichlauthende aufgericht, hievon eine
zu tragender wissenschafft in den magistratlichen archiv behalten, die andere aber zu
gehöriger bevolgung den in sachen jedeßmahls verordneten spitlmaister undter eines
ehrsamben magistrats hiefürgestelten stadts insigl ferttigung hinauß gegeben worden.
Actum Clagenfurth in stadtrat, den 23ten December 1732.
[L. S.]
Daß hievorstehende alhiesigen spitlmaisters instruction bey löb(licher) verordneter [/]
stöll in den an heut zu end gesezten däto gehaltenen verordneten rath vorkhomben,
undtersuecht und für guett befunden worden. Urkund dessen unsere einer löb(lichen)
la(ndsch)a(ft) des erzhörzogthumbs Kärnthen burggraff ambts verwalter und verordneten
hiefür gedruckhte ambts pöttschafften, Clagenfurth, den 20. Martii 1733.
[L. S.] [L. S.] [L. S.] [L. S.]
Nr. 43
Ordnung des Bürgerspitals in Klagenfurt.
Klagenfurt, sine dato [1756]
Archiv: KLA, Ständisches Archiv, C Akten, Abt. 1, Sch. 256, Fasz. 5, fol. 138r–145v (Kon-
zept, Vorlage für Nr. 44)
Rückvermerk: Satz und ordnung vor die in dem spital allda zu Clagenfurth befindliche
pfriendtner und dienstleute.
[138r] Nachdeme biß anhero mit besonderm mißfallen vermerket worden, daß in
dem hiesigen burgerspital sowohl von ein und andern pfriendtnern alß dienstbotten
verschiedene übertrett- und unordnungen zur allgemeinen ärgernuß und nicht ohne
schwehrer beleidigung Gottes verübet, auch dem geistlichen herrn beneficiaten und
denen vorgesezten zweyen herren spitalverwaltern oder deren ehefrauen der schuldige
respect und gehorsam nicht bezeiget worden seye; nicht minder daß sich verschiedene
pfriendtner auf das bettlen begeben und sodurch denen bedürfftigen armen das nöthige
brod entziehen und anbey sich auf den schändlichen müssiggang begeben, der täglichen
heiligen meß und rosencrantz ohne erhebliche ursach oder entschuldigung nicht
beywohnen, auch sonsten ein zankend, rachgierig und neydvolles, mithin gottlosses
leben führen; deßgleichen ein und andere sich sehr unsauber verhalten; [138v] bey denen
leichen allerhand possen, geschrey und gelächter haben; einige aber – besonders die
jenige, welche in denen stüfftungen sich befinden – auf ihre stiffter und wohlthätter mit
dem schuldigen gebett wenig gedenken oder wohl gar sich schämen, mit der gestiffteten
kleidung bey denen processionen und in der kirchen bey denen Gottesdiensten zu
erscheinen, auch öffters ohne erlaubnuß außgehen und gar berauschter oder bey spater
nacht wieder nachhauß kommen, wie und wann es ihnen beliebet hat; oder wohl
gar ohne vorwissen und erlaubnuß des geistlichen herrn beneficiaten und des herrn
spitalverwalters über nacht außgeblieben seynd, unter dem vorwand, daß sie kirchfahrten
gegangen wären: welche unordnungen und mißhandlungen aber um so weniger mehr
gedultet werden können, alß solche wieder gute zucht und ehrbarkeit, auch wieder
Gott und das eigene seelenheil lauffen, allermassen die gütlich und scharffe [139r]
ermahnungen der geist- und weltlichen obrigkeit nichts mehr verfangen wollen und es
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin