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638 V.3 Kärnten: Spittal – Herrschaftspital (Edition Nr. 47–48)
An den heilligen tägen, des Weinachts-, Ostern- und Pfingstags-fest werden erlaubt umb
zwelff pfundt fleisch [4v] mehrers zuenemen, also das man damallen nemen solle in allen
sechs und dreissig pfundt.
Auf diesen drey Fasten werden auch auß den prayhauß zuenemen bewilligt, jedesmals
achtzehen viertl pier, darvon solle man geben denen armen oder spentlern jeden ein halbe
und der yberrest verbleibt dem spittlmayr und seiner tafl, also auch solle passiert werden
für dem spittlmayr, mayrin und außwarterin jederzeit in solchen 3 feyertägen auf ein jedes
ein halbe weina.
[2.] Daß ganze spitahl solle jederzeit sauber und gekherter gehalten werden, daryber
mayr und mayrin ihr vleissige aufsicht zuhaben, damit solches ervolge und khönen unter
denen spentlern ain baar personen darzue brauchen, die zue diser arbeith an tauglichsten.
Die außwarterin solle in allweg, winter und somer in der armen leüth schlaff cämern
sowoll alß in ihrer taflstuben zwaymall im tag, alß morgens und abendts, mit [5r]
cranbethpeer wol rauchen und also ohne yblen geruch die zimer erhalten, also auch solle
sie durch die spentler alle tag fruehe morgents alle drey dise zimer sauber außkheren
lassen und auch ihr obsicht haben, das auch salvo honore die secrethäuser in baiden
cämern allezait sauber und gesperter wegen des bösen tampfs verbleiben, das auch
wenigist ein-, zwaymahl in der wochen die tisch und pänkh in der taflstuben vlaissig
abgeriben werden, alß nemblichen mitwochs und sambtags.
[3.] Ferner solle die warterin die obsicht haben, das alle arme leüth oder spentler, jung
und alt, nach dem sie morgens fruehe aufstehen, ihr gebett vleissig verrichten sollen, also
auch abendts, eheunter sie schlaffen gehen, ingleichen wan man umb mittag und abendts
zum gebett leitet, das alle khnieendt ihr gebett ablegen sollen.
[4.] Dan auch, so offt man in der wochen die heillige meß in der capeln lessen
wird, sollen die jenigen, so nicht auf dem veldt oder sonsten mit nötiger spittl arbeith
verfangen, in die khirchen gehen und solcher heilligen meß beywohnen. [5v]
[5.] Eß solle auch sie, warterin, darob sein und mit hilff der tauglichsten spentnerin
längist ain stundt nach dem sie aufgestanten alle pötter aufpötten, damit die ordnung und
sauberkheit erhalten werde.
[6.] Ferner solle sie, warterin, mit hilff auch der tauglichisten spendtnerin die wesch
der armen leüth also verrichten, damit ein jedes alle acht tag ein frisches und sauberes
hemet, also strimpff, khreß, hauben und fürtüecher anzulegen habe.
So solle man auch gemelten armen leüthen alle vierzehen tagen die padtstuben haizen
und sie darinnen paden und säubern, wie gebräuchig.
Man solle auch denen gesundten spentlern wenigist alle drey wochen, denen
khrankhen und unsaubern aber alle vierzehen tag die leylacher wexlen und frische
aufziechen. [6r]
[7.] Bey den haarmärkhten solle man alle jahr die nottdurfft loden erkhauffen und
darauf umb Allerheilligen gedachten armen leüthen und spentlern, waß ein jedes von
khlaidt und gewäntl etwan von nöthen wird haben, auf den winter machen lassen und
solcher gestalt, damit kheines noth oder khälten leiden dörffte.
Spittlmayr und spitlmayrin sollen alle jahr durch aigne spinung im spittl, soviel hierzue
von nöthen, taugliche leinwath machen und hernach schwarz farben, auch darauß längist
umb Pfingsten gemelten armen leüthen und spentlern die notturfft bekhlaidung auf den
somer machen lassen.
a Am linken Seitenrand nachgetragen: Pier, wein.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin