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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 644 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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644 VI.1 Steiermark: Generalinstruktion für Spitalmeister (Edition Nr. 49) VI.1 Steiermark: Generalinstruktion für Spitalmeister (Edition Nr. 49) Nr. 49 Instruktion für die Spitalmeister und für die Verwalter von Waisen- und Armenhäusern in Innerösterreich. Graz, 1731 September 22 Druck des Patents: ÖNB, BE.8.A.12 (Adl. 17). [/] Instruction, Krafft welcher sich die bestelte Spittl-Meister Uber die im Land befindliche Spittäler / Waisen- Vnd Armen-Häuser / Nach Inhalt Der unter Dato 22. Septembris 1731. emanirten Kayserl(ichen) Allergnädigsten Resolution zu verhalten / und zu dirigiren haben. Grätz / gedruckt bey denen Widmanstätterischen Erben / 1731. [/] [1.] Erstlichen: Solle ein Spittel-Meister dem Spittal- und Haus-Wesen zu Unterhaltung deren armen Leuthen fleißig / und mit all-gebührender Treue vorstehen / und ihnen wohl warten / einfolglich auch den Nutzen und Frommen der zu verwalten habenden Stifftung beförderen helffen / wie nicht weniger allen Nachtheil und Schaden von selber abwenden / sonderlich aber die Spittl-Meisterin auf die Kuchel / und was in dem Haus-Halten insonders zu thun gebührt / also daß die Köchin und andere zugeordnete Persohnen jederzeit mit Kochen / Brod-bachen / Spinnen / Waschen und anderen derley Arbeiten nicht verobsaumen / sondern alles fleiß- und ordentlich verrichten / ihr genaues Aufmercken haben / sich auch gegen die arme Persohnen glimpflich erzeigen und beweisen / die Speisen / so ihnen täglich zu ihrem Unterhalt gegeben werden / sauber und wohl gekocht raichen / auch unter denen Krancken und Gesunden nach Gelegenheit der Zeit einen Unterschid halten lassen. [2.] Andertens: Werden sie sich von allerhand Gastierung und Panquetiren in dem Spittal bey Vermeydung würcklicher Bestraffung gäntzlichen zu enthalten haben, [3.] Drittens: Liget ihme Spittl-Meister allerdings ob / Speiß / Tranck / Holtz / und all-anderes zur Haus-Nothdurfft erforderliches / jedes zu seiner ordentlichen Zeit mit geringsten [/] und wenigsten Unkosten / so vil es möglich ist / einzukauffen / und sodann auß seiner Verwahrung zu reichen / und hervor zu geben / auch dermassen sambt seiner Ehe-Würthin Fleiß zu gebrauchen / auf daß in Kuchel und Keller nichts unnutz verschwendet / sondern bey solcher Haus-Haltung in allen Dingen gute Ordnung gehalten werde / er Spittl-Meister solle auch von seinem Einnemmen und Außgaaben alle Quartal einer Löbl(ichen) in Lands-Sicherheits-Sachen angeordneten Hof-Commission einen verläßlichen Particular-Extract, was nemblichen jeden Tag und Wochen sonderlich aufgegangen / einsenden / und folgends mit Außgang deß Jahrs ein vollkommentliche
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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