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644 VI.1 Steiermark: Generalinstruktion für Spitalmeister (Edition Nr. 49)
VI.1 Steiermark: Generalinstruktion für Spitalmeister (Edition Nr. 49)
Nr. 49
Instruktion für die Spitalmeister und für die Verwalter von Waisen- und Armenhäusern in
Innerösterreich.
Graz, 1731 September 22
Druck des Patents: ÖNB, BE.8.A.12 (Adl. 17).
[/] Instruction, Krafft welcher sich die bestelte Spittl-Meister Uber die im Land
befindliche Spittäler / Waisen- Vnd Armen-Häuser / Nach Inhalt Der unter Dato 22.
Septembris 1731. emanirten Kayserl(ichen) Allergnädigsten Resolution zu verhalten / und
zu dirigiren haben.
Grätz / gedruckt bey denen Widmanstätterischen Erben / 1731. [/]
[1.] Erstlichen: Solle ein Spittel-Meister dem Spittal- und Haus-Wesen zu
Unterhaltung deren armen Leuthen fleißig / und mit all-gebührender Treue vorstehen
/ und ihnen wohl warten / einfolglich auch den Nutzen und Frommen der zu verwalten
habenden Stifftung beförderen helffen / wie nicht weniger allen Nachtheil und Schaden
von selber abwenden / sonderlich aber die Spittl-Meisterin auf die Kuchel / und was
in dem Haus-Halten insonders zu thun gebührt / also daß die Köchin und andere
zugeordnete Persohnen jederzeit mit Kochen / Brod-bachen / Spinnen / Waschen
und anderen derley Arbeiten nicht verobsaumen / sondern alles fleiß- und ordentlich
verrichten / ihr genaues Aufmercken haben / sich auch gegen die arme Persohnen
glimpflich erzeigen und beweisen / die Speisen / so ihnen täglich zu ihrem Unterhalt
gegeben werden / sauber und wohl gekocht raichen / auch unter denen Krancken und
Gesunden nach Gelegenheit der Zeit einen Unterschid halten lassen.
[2.] Andertens: Werden sie sich von allerhand Gastierung und Panquetiren in dem
Spittal bey Vermeydung würcklicher Bestraffung gäntzlichen zu enthalten haben,
[3.] Drittens: Liget ihme Spittl-Meister allerdings ob / Speiß / Tranck / Holtz /
und all-anderes zur Haus-Nothdurfft erforderliches / jedes zu seiner ordentlichen Zeit
mit geringsten [/] und wenigsten Unkosten / so vil es möglich ist / einzukauffen / und
sodann auß seiner Verwahrung zu reichen / und hervor zu geben / auch dermassen
sambt seiner Ehe-Würthin Fleiß zu gebrauchen / auf daß in Kuchel und Keller nichts
unnutz verschwendet / sondern bey solcher Haus-Haltung in allen Dingen gute Ordnung
gehalten werde / er Spittl-Meister solle auch von seinem Einnemmen und Außgaaben alle
Quartal einer Löbl(ichen) in Lands-Sicherheits-Sachen angeordneten Hof-Commission
einen verläßlichen Particular-Extract, was nemblichen jeden Tag und Wochen sonderlich
aufgegangen / einsenden / und folgends mit Außgang deß Jahrs ein vollkommentliche
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin