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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 645 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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VI.1 Steiermark: Generalinstruktion für Spitalmeister (Edition Nr. 49) 645 ordentliche Rechnung thun / wegen welcher selber auch gewöhnlicher massen quitiret werden wird. [4.] Viertens: Ist bey denen Spittäleren / Waisen- und Armen Häuseren / welche Unterthanen / Grund-Stücker / Wein-Gärten / und Wälder besitzen / sonderlich dahin zu sehen / auch fleißige Sorg und Aufsicht zu tragen / damit die Hueben / so vil möglich / jederzeit mit guten und vermöglichen Leuthen besetzet / die Contributiones embsigst eingetriben / die Schätzung nach Gewissen und Billichkeit gemacht / einfolglich auch der zehende Pfenning / Drittel / oder andere Gebührnus nach Gerechtigkeit eingebracht / die selbst zu bestreiten kommende Grund / Wisen und Wein-Garten aber wohl und fleißig bearbeitet / wie nicht weniger die Wälder dergestalten cultiviret werden sollen / damit selbe nicht mehrer / als ohne Schaden seyn kan / außgehacket werden; Und nachdeme bereits in Erfahrenheit gebracht worden / daß derley Güter denen milden Stifftungen öffters nicht vil Nutzen bringen / sondern selben zuweilen vorträglicher fallen werde / solche zu verkauffen / und davor Capitalien auf Verzinsung anzulegen / also hat [5.] Fünfftens: Ein zeitlicher Spittl-Meister / wann derselbe den augenscheinlichen Schaden / oder Unträchtigkeit eines Spittal-Grund-Stucks sihet / solchen Schaden und Unwürthlichkeit der Hof-Commission anzuzeigen / selbe aber sodann nach genauer Untersuchung der Sache / & visis omnibus circumstantiis, gutächtlich an die I. Oe. geheime Stelle weiters abzugeben / ob / und wie dergleichen unnutzbare Grund-Stücke zu verkauffen seyn möchten? hierüber aber die weitere Verbescheidung erwartet werden solle: [/] [6.] Sechstens: In so lang nun erst-berührte bona immobilia nicht zu verkauffen kommen / und mithin bey dem Spittal verbleiben / seynd die einkommende Pfenn-Werth so vil deren über die eigene Nothdurfft hinwegzugeben wären / jederzeit im rechten Werth / keines Wegs aber leichter Dingen und um geringen Preiß zu verkauffen / noch weniger aber auf einige Eigennützigkeit / als mit Pactirung eines Leykauffs / oder wie es immer Nahmen haben mag / dabey getrachtet werden solle / wo nebst deme wegen jener Effecten / so in der Summa was mehrers außtragen / auch allezeit ehe vor der Consens von hierauß einzuholen / und zu erwarthen seyn werde. [7.] Sibendens: Solle ihme Spittl-Meister / und seiner Ehe-Würthin an jenen Orten / wo ihnen dermahlen vor die Bemühung eine Besoldung / Passirung / oder sonsten was gegeben / und gelassen worden / selbes auch noch weitershin passiret / dises jedoch sich auf nichts anders / als von denen man durch die überkommene Bericht würckliche Wissenschafft traget / zu verstehen seyn / an solchen Orten aber / allwo vor die Administration nur eine geringe / oder gar keine Utilität außgewisen worden ist / wird man gantz nicht entgegen seyn / soferne anderst über die benöthigte Spittal-Außgaben / was übrig verbleibete / nach Verfliessung deß Jahrs / und erfundener guter Administration auch eine billichmäßig- und proportionirte Ergötzlichkeit außzuwerffen / da hingegen bey jenen Spittäleren / welche gar ein kleines Vermögen / und zum Ende deß Jahrs einigen Uberschuß nicht aufzuheben haben / die Verwaltung noch fernershin ex pietate, auch auß Liebe GOttes / und deß Nächsten zu tragen / und zu versehen / die Belohnung aber von dem reichen Himmel da und dort zu erwarten / und zu empfangen seyn würdet. [8.] Achtens: Die Dienst-Leuthe anbetreffend / werden deren so vil es die unumgängliche Nothdurfft erforderet / zu halten seyn / wo jedoch allezeit solche / die eines guten Lebens / auch ehrbar und getreu sich an anderen Orten verhalten haben / aufgenommen werden sollen. Wegen der Kost / und Besoldung aber würdet man sich nach eines jeden Orts Brauch und Gewohnheit zu verhalten haben. [/]
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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