Page - 653 - in Spital als Lebensform - Ă–sterreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 653 -
Text of the Page - 653 -
VI.2 Steiermark: Generalspitalordnung (Edition Nr. 50) 653
dabey unterlauffeten / wären die Thäter gleich zu arrestiren / und der Hof-Commission
anzudeuten.
Ein gleiches solle auch beobachtet werden / im Fall da jemand Unzucht / Diebstahl /
oder andere dergleichen grosse Ubelthaten und Laster verĂĽbete / oder aber auch dem
Spittelmeister oder andern Vorsteher sich setzete / und zur Gegenwehr stellete / damit die
verdiente Bestraffung erfolge.
Damit sich aber keiner mit der Unwissenheit zu entschuldigen Ursach habe / sollen
vorangezogene Satz- und Ordnungen / und bey deren Ubertrettung die auĂźgesetzte
Straffen ordentlich gedruckt / auf eine Tafel bey jedem Spital im stäten Angesicht deren
Armen aufgemacht / und das Jahr hindurch wenigst 4. mahl / und zwar alle Quatember
/ nach gehörter Heil(iger) Meß / in Beyseyn aller Spital-Persohnen wohl und deutlich
vorgelesen werden.
back to the
book Spital als Lebensform - Ă–sterreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Ă–sterreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Ă–sterreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan WeiĂź
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin