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VI.2 Steiermark: Generalspitalordnung (Edition Nr. 50) 653
dabey unterlauffeten / wären die Thäter gleich zu arrestiren / und der Hof-Commission
anzudeuten.
Ein gleiches solle auch beobachtet werden / im Fall da jemand Unzucht / Diebstahl /
oder andere dergleichen grosse Ubelthaten und Laster verübete / oder aber auch dem
Spittelmeister oder andern Vorsteher sich setzete / und zur Gegenwehr stellete / damit die
verdiente Bestraffung erfolge.
Damit sich aber keiner mit der Unwissenheit zu entschuldigen Ursach habe / sollen
vorangezogene Satz- und Ordnungen / und bey deren Ubertrettung die außgesetzte
Straffen ordentlich gedruckt / auf eine Tafel bey jedem Spital im stäten Angesicht deren
Armen aufgemacht / und das Jahr hindurch wenigst 4. mahl / und zwar alle Quatember
/ nach gehörter Heil(iger) Meß / in Beyseyn aller Spital-Persohnen wohl und deutlich
vorgelesen werden.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin