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656 VI.4 Steiermark: Eisenerz – Bürgerspital (Edition Nr. 52)
VI.4 Steiermark: Eisenerz – Bürgerspital (Edition Nr. 52)
Nr. 52
Instruktion für den Bürgerspital-Spitalmeister in Eisenerz.
Graz, 1763 Juni 20
Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 22, K. 121, Nr. 288, fol. 231r–239r (Abschrift)
[231r] Instruction crafft welcher sich ein zeitlicher spitlmaister des spitals in Eysenarzt zu
verhalten und zu dirigiren haben würd.
[1.] 1mo Solle er, spitlmaister, dem spital zu unterhaltung deren armen spitallern
mit erforderlicher treu pflichtmässig vorstehen, den nuzen und fromen dißer milden
stüfftungen beförderen, allen nachtheil und schaden hiervon abwenden, in gebrachter
sicherer erfahrenheit aber, daß dißer milden stüfftung von jemand etwas verschwigen
oder entzogen worden wäre, hat er, spitlmaister, solches zu dessen recuperirung ohne
anstand der von s(eine)r kay(serlichen) könig(lichen) apost(olischen) may(estät) in
geistlich und milden stüfftungs sachen allergnädigst ange[231v]ordneten hochlöb(lichen)
hofcommission ganz verläßlich gehor(sam)st zu berichten und anzuzeigen.
[2.] 2do Hat er auf die in spital befindliche dienstleüthe und samentliche in seiner
besorgung stehende spitäler ein wachsames auge zu tragen, sonderheitlich aber auch
dahin fleisßig zu invigiliren, damit selbe die fürgeschribene satzungen auf daß genaueste
beowachten.
[3.] 3tio Würd er auch gute obsorg tragen, damit die beym spital hafftende stüfftungen
ordentlich nach intention deren stüfftern volzogen und die arme leuthe zu ihrer
dißfalligen schuldigkheit angehalten werden, daß die vorbetter sowohl bey der h(eiligen)
mesß als anderen täglich bestimten bettzeit ihnen vorbetten und samt ihnen mit andacht
Gott, dem allmächtigen, für die [232 r] verstorbene und annoch lebende fundatores und
benefactores, wie auch für daß allerdurchlauchtigste erzhauß von Öesterreich bitten,
sonderheitlich aber sollen sie, samentliche spitaller, mit ernst dahin gehalten werden, daß
sie alle Sonn- und feuertäg, auch daß wort Gottes hören, mithin zu der predig fleissig
erscheinen und bey straff keiner hiervon außbleibe.
[4.] 4to Solle er, spitalmaister, daran seyn, daß sie samentliche arme auf das wenigste
zum Weynachten, Ostern, Pfingsten oder vornehmen Frauen- und Aposteltägen ihre
beicht ablegen, das hochwürdigste sacrament des altars empfangen, und ihre andachten
Gott, dem allmächtigen, obangezogener massen aufopfern. [232v]
[5.] 5to Solle derselbe und seine eheconsortin sich gegen denen spitalern und armen
leuthen ganz glimpflich erzeigen, sie auch ohne ursach mit wort und werkhen nicht übel
tractiren, solches auch denen dienstleuthen nicht gestatten, sondern hat man nur zu
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin