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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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656 VI.4 Steiermark: Eisenerz – Bürgerspital (Edition Nr. 52) VI.4 Steiermark: Eisenerz – Bürgerspital (Edition Nr. 52) Nr. 52 Instruktion für den Bürgerspital-Spitalmeister in Eisenerz. Graz, 1763 Juni 20 Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 22, K. 121, Nr. 288, fol. 231r–239r (Abschrift) [231r] Instruction crafft welcher sich ein zeitlicher spitlmaister des spitals in Eysenarzt zu verhalten und zu dirigiren haben würd. [1.] 1mo Solle er, spitlmaister, dem spital zu unterhaltung deren armen spitallern mit erforderlicher treu pflichtmässig vorstehen, den nuzen und fromen dißer milden stüfftungen beförderen, allen nachtheil und schaden hiervon abwenden, in gebrachter sicherer erfahrenheit aber, daß dißer milden stüfftung von jemand etwas verschwigen oder entzogen worden wäre, hat er, spitlmaister, solches zu dessen recuperirung ohne anstand der von s(eine)r kay(serlichen) könig(lichen) apost(olischen) may(estät) in geistlich und milden stüfftungs sachen allergnädigst ange[231v]ordneten hochlöb(lichen) hofcommission ganz verläßlich gehor(sam)st zu berichten und anzuzeigen. [2.] 2do Hat er auf die in spital befindliche dienstleüthe und samentliche in seiner besorgung stehende spitäler ein wachsames auge zu tragen, sonderheitlich aber auch dahin fleisßig zu invigiliren, damit selbe die fürgeschribene satzungen auf daß genaueste beowachten. [3.] 3tio Würd er auch gute obsorg tragen, damit die beym spital hafftende stüfftungen ordentlich nach intention deren stüfftern volzogen und die arme leuthe zu ihrer dißfalligen schuldigkheit angehalten werden, daß die vorbetter sowohl bey der h(eiligen) mesß als anderen täglich bestimten bettzeit ihnen vorbetten und samt ihnen mit andacht Gott, dem allmächtigen, für die [232 r] verstorbene und annoch lebende fundatores und benefactores, wie auch für daß allerdurchlauchtigste erzhauß von Öesterreich bitten, sonderheitlich aber sollen sie, samentliche spitaller, mit ernst dahin gehalten werden, daß sie alle Sonn- und feuertäg, auch daß wort Gottes hören, mithin zu der predig fleissig erscheinen und bey straff keiner hiervon außbleibe. [4.] 4to Solle er, spitalmaister, daran seyn, daß sie samentliche arme auf das wenigste zum Weynachten, Ostern, Pfingsten oder vornehmen Frauen- und Aposteltägen ihre beicht ablegen, das hochwürdigste sacrament des altars empfangen, und ihre andachten Gott, dem allmächtigen, obangezogener massen aufopfern. [232v] [5.] 5to Solle derselbe und seine eheconsortin sich gegen denen spitalern und armen leuthen ganz glimpflich erzeigen, sie auch ohne ursach mit wort und werkhen nicht übel tractiren, solches auch denen dienstleuthen nicht gestatten, sondern hat man nur zu
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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