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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 662 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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662 VI.5 Steiermark: Gleisdorf – Herrschaftspital (Edition Nr. 54) VI.5 Steiermark: Gleisdorf – Herrschaftspital (Edition Nr. 54) Nr. 54 Ordnung und Speiseordnung des Herrschaftspitals in Gleisdorf (Aussteller Sigismund Karl von Kollonitz, Erzbischof von Wien). 1743 April 17/1751 September 26 (Abschrift) Archiv: StLA, RuK, Sach 127 I, K. 400, fol. 160 r–164v [160 r] Ordnung vor das spital, welches von ihro hochfürst(lich)en eminenz herrn Sigismund cardinalen von Kollonitz, erzbischofen zu Wienn und des h(eiligen) röm(ischen) reichs fürsten, gestüfftet worden, auf der herrschaft Freyberg und Mühlhausen unter dem schuz der allerseeligsten jungfrauen Mariae Reinigung und des heilligen Joseph. [1.] Erstlichen werden in jenem spitall fünf männer und fünf weiber, so erarmte, preßhaffte unterthannen oder hausbediente seyn sollen, von der herrschafft Freyberg und Mühlhausen ausgehalten und was ein jeder zu verrichten schuldig, wie folget als: bey der täglichen h(eiligen) mesß beyzuwohnen, nachmittag aber alle tag umb 4 uhr den rosenkranz samt der litaney von der mutter Gottes in der kirchen laut betten für die lebendige und todte der hochgräf(lichen) kollonitzischen familie. [160 v] [2.] Andertens alle hohe feyertäg als Ostern, Pfingsten, Weynachten, Allerheilligen, item alle Frauen- und Aposteltäg beichten und communiciren, auch anbey allen Gottesdiensten vor- und nachmittag schuldig seyn beyzuwohnen. [3.] Drittens sollen alle zehen spitäller fruhe, wan sie aufstehen, und abends vor dem schlaffen gehen in dem spitall vor dem altär das morgen- und abendgebett, so in fünf vater unser und fünf ave Maria samt unser lieben frauen litaney bestehen soll, laut untereinander betten, absonderlich aber jedesmahl vor und nach dem essen ein vater unser und ave Maria samt dem beysaz: Herr, gibe ihnen die ewige ruhe und das ewige liecht leuchte ihnen; Herr, lasse sie ruhen im frieden, amen, lauth betten. [4.] Viertens sollen alle spitäller untereinander fein, hübsch, friedlich, aufer[161r]- baulich und ohne ärgernuß, wie auch in allen ganz sauberlich leben, in der fruhe jeder selbsten ihme aufbetten, die zimmer auskehren, einhaizen, einer den anderen in krankheiten beyspringen und pflegen und wer unter den weibern dauglich zu kochen und abwaschen, auch den jenigen von ihnen, der von der herrschaft zum spittelmeister benennet wird, gehorsamb leisten und der spittelmeister solle in seinem gewissen schuldig seyn, wan in einem oder andern dieser ordnung nicht nachgelebet wird, der herrschafft oder in abwesenheit dem verwalter zu berichten, widrigenfahls, wan man solches erfahret, ihnen darumben strafen wird.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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