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662 VI.5 Steiermark: Gleisdorf – Herrschaftspital (Edition Nr. 54)
VI.5 Steiermark: Gleisdorf – Herrschaftspital (Edition Nr. 54)
Nr. 54
Ordnung und Speiseordnung des Herrschaftspitals in Gleisdorf (Aussteller Sigismund Karl von
Kollonitz, Erzbischof von Wien).
1743 April 17/1751 September 26 (Abschrift)
Archiv: StLA, RuK, Sach 127 I, K. 400, fol. 160 r–164v
[160 r] Ordnung vor das spital, welches von ihro hochfürst(lich)en eminenz herrn
Sigismund cardinalen von Kollonitz, erzbischofen zu Wienn und des h(eiligen)
röm(ischen) reichs fürsten, gestüfftet worden, auf der herrschaft Freyberg und
Mühlhausen unter dem schuz der allerseeligsten jungfrauen Mariae Reinigung und des
heilligen Joseph.
[1.] Erstlichen werden in jenem spitall fünf männer und fünf weiber, so erarmte,
preßhaffte unterthannen oder hausbediente seyn sollen, von der herrschafft Freyberg
und Mühlhausen ausgehalten und was ein jeder zu verrichten schuldig, wie folget als:
bey der täglichen h(eiligen) mesß beyzuwohnen, nachmittag aber alle tag umb 4 uhr den
rosenkranz samt der litaney von der mutter Gottes in der kirchen laut betten für die
lebendige und todte der hochgräf(lichen) kollonitzischen familie. [160 v]
[2.] Andertens alle hohe feyertäg als Ostern, Pfingsten, Weynachten, Allerheilligen,
item alle Frauen- und Aposteltäg beichten und communiciren, auch anbey allen
Gottesdiensten vor- und nachmittag schuldig seyn beyzuwohnen.
[3.] Drittens sollen alle zehen spitäller fruhe, wan sie aufstehen, und abends vor
dem schlaffen gehen in dem spitall vor dem altär das morgen- und abendgebett, so in
fünf vater unser und fünf ave Maria samt unser lieben frauen litaney bestehen soll, laut
untereinander betten, absonderlich aber jedesmahl vor und nach dem essen ein vater
unser und ave Maria samt dem beysaz: Herr, gibe ihnen die ewige ruhe und das ewige
liecht leuchte ihnen; Herr, lasse sie ruhen im frieden, amen, lauth betten.
[4.] Viertens sollen alle spitäller untereinander fein, hübsch, friedlich, aufer[161r]-
baulich und ohne ärgernuß, wie auch in allen ganz sauberlich leben, in der fruhe
jeder selbsten ihme aufbetten, die zimmer auskehren, einhaizen, einer den anderen in
krankheiten beyspringen und pflegen und wer unter den weibern dauglich zu kochen
und abwaschen, auch den jenigen von ihnen, der von der herrschaft zum spittelmeister
benennet wird, gehorsamb leisten und der spittelmeister solle in seinem gewissen schuldig
seyn, wan in einem oder andern dieser ordnung nicht nachgelebet wird, der herrschafft
oder in abwesenheit dem verwalter zu berichten, widrigenfahls, wan man solches erfahret,
ihnen darumben strafen wird.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin