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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 668 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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668 VI.6 Steiermark: Graz – Armenhaus, Bürgerspital, Lazarett (Edition Nr. 55–63) alles mit Cronabet-Beer auß- und durchrauchen / die Bether sauber halten / und von dem Ungeziffer reinigen / selbe auch in eine gute Ordnung stellen / und sonderlich die Ehe- Leuth die ihrige / soferne sie unter anderen stehen / mit Fürhängen umbgeben / und würdet ihnen Armen dann ferrers auch nicht gestattet / daß einer derenselben mehr dann ein Kästl oder Trüchl zu Auf-behaltung des Seinigen bey sich in dem Zimmer habe; wo sonderheitlich auch denen Männern das Taback-Rauchen in denen Zimmern / sowohl wegen des Geruchs / als Anschwärtzung deren Böden und Gemäuer auf das schärffeste verbotten / und eingestellet ist / soferne aber dannoch einer sich dessen betragen wolte, muß er damit in den Hof / oder auf den Gang gehen / auch / daß er etwo kein Feuer außstreue / fleißigstens Acht haben / und würdet fürnemblich denen Stuben-Vättern und Stuben-Müttern / auf daß diser gantze eylffte Artickl von denen ihrigen genauest beobachtet werde / sorgfältig daran und darob zu seyn / obligen / auch hiemit auf das schärffeste eingebunden. [12.] Zwölfftens müssen auch sie aufgestelte Stuben-Vätter und Stuben-Mütter / weilen der Hauß-Vatter und Hauß-Mutter nicht in allen Orthen gegenwärtig seyn kan / auf alldise übrige Regeln / und ihrer Armer Thun und Lassen eine fleißige Obsicht tragen / und wann sie einige Zanck- oder Rauf-Händl / auch sonst was wider dise Ordnung vermercketen / sie Arme davon abzustehen vermahnen / und sodann die Ungebühr gleich dem Hauß-Vatter anzeigen / diser aber darüber ohne Verzug die Untersuchung vorkehren / und den oder die jenige / so schuldig befunden worden / mit Einspörrung in die Keuchen / Abziehung der Portion / Peitschen / Prügl-Streichen / oder andere Weiß / denen übrigen zu einem Exempl / gebührend abstraffen solle. [13.] Dreyzehends: wann die Arme wider ihre Stuben-Vätter oder Stuben-Mütter / oder aber auch wider den Hauß-Vatter / und die Hauß-Mutter einige Klag oder Beschwärde haben / sollen sie es erstlichen bey disen Letzteren selbst mit Arth und Bescheidenheit anbringen / bey nicht erfolgender Remedur oder Verbesserung aber / zu der von S(eine)r Kays(erlichen) Majest(ät) angeordneten Commission ihren Recurs nehmen / welche sodann derley Beschwärden gebührend abhelffen / und was recht und billich ist / allschon verordnen wird. [14.] Vierzehendens und Schließlichen soferne bemelte Arme diese Reguln in ain oder anderen übertretten / solle der Hauß-Vatter ohngesaumt die gehörige / Vermittl- und Untersuchung vornehmen / da sie dise aber nicht annehmen oder sich daran kehren wolten / dieselbe auf Arth und Weiß / wie darunten aufgezeichnet ist / der Gebühr nach abstraffen. Die Tags-Ordnung aber ist folgende: Tags-Ordnung. Um Sechs Uhr in der Fruhe Sommers- Winters-Zeit aber umb Siben Uhr wird zum aufstehen geleutet / und müssen sie Arme / so nicht Schwachheit halber verhindert / auß dem Beth sich begeben / folgends anlegen / und betten / wie dann der Stuben-Vatter / oder Stuben-Mutter mit denen in seiner oder ihrer Stuben befindlichen Persohnen die Morgen-Gebetter für die Wohlthäter und Wohlthäterinen lauth / und andächtig zu verrichten hat: Umb 8. Uhr wird zu der H. Meß geleuthet / unter welcher sie Arme mit einander gleichfahls lauth und mit heller Stimm den Heil. Rosenkrantz und andere Gebetter für die Wohlthäter betten. Umb 9. Uhr theilet der Stuben-Vatter oder Stuben-Mutter das Allmosen einer jedwederen Persohn nach Gebühr auß.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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