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672 VI.6 Steiermark: Graz – Armenhaus, Bürgerspital, Lazarett (Edition Nr. 55–63)
3tio Am hey(ligen) Ostertag nebst obigen verstandt jeder persohn 1 lb. schweines geselchtes
fleisch mit der hey(ligen) weych. Item vorhero in der Faschings zeith 3 oder 4 mallige extra
schweinene fleisch speisen und würscht.
4to Zum hey(ligen) Pfingsten, ingleichen wie am hey(ligen) Neüjahrtag oder Faschingtage.
5to Ingleichen also am hey(ligen) Martini tag und
6to gleichmässig am hey(ligen) Weychnachttag. [/]
NB: Der wein aber, welcher denen sambentlichen spittallern indifferenter geraicht wird,
ist jederzeit seines preisß bey 5 oder wenigst 4 xr. zu aestimiren.
Dises exclusive der spittalls mayrhoffs eheholden, was es aber die 40 tägige Fasten
zeith anbelanget, so werden solche spittaller mit meell, ponnen und grienen speisen
unterhalten, zu welchen dann an schmalz ain weith mehrers, als vor angemörckhet
worden, erforderlich ist.
Actum burgerspittall, den 17. Decembris 1726.
Nr. 57
Eid für den Bürgerspital-Spitalmeister in Graz.
Graz, 1757 Februar 8
Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 15, K. 85, Nr. 318
Rückvermerk: Ad acta ex co(mmission)e aul(ica) den 8ten Febr(uar) 1757.
Jurament vor einen zeitlichen spitelmeister zum h(eiligen) geist spitall alhier
Ihr werdet schweren einen eyd zu Gott, dem allmächtigen, der übergebenedeysten ohne
allen mackel empfangenen jungfrau und mutter Gottes Maria, auch allen lieben heiligen,
daß ihr dem euch von dieser kay(serlich) könig(lichen) hofcommission anvertrauten
spitelmeisteramte zum h(eiligen) geist alda zu Graz getreu und gewärtig seyn, dessen
nuzen und frommen in allwege suchen und befördern, schaden und nachtheil aber
warnen und wenden, über des spitals säment(liche) einkünffte und dessen reale nöthig-
und nüzliche ausgaben ordentlich und getreue geld und natural rechnungen vor und in
denen bestimten zeiten führen und [/] anhero legen, auf alles vermögen, haabschafften,
effecten und grundstücke des spitalls genaue obsicht tragen, nichts davon entziehen oder
vermindern lassen, wohl aber so viel möglich und thunlich verbessern und vermehren,
alle zum spitall gehörige leuthe bestens beobachten, ihnen keine gefährliche handlungen
oder untreue gestatten, sondern vielmehr daran und darob seyn wollet, daß denen
sament(lichen) spitall und etwann anderen armen ihre täg(liche) verpflegungs portiones
gebührend, richtig und ohne entgang abgereichet, ansonst auch ihrentwegen in allen
institutmässig gebahret, sie hingegen zu dem erforder(lich) täg(lich) gebeth gutter zucht
und ehrbahrkeit, nicht minder [/] was ihnen sonst zuthun oblieget, nach innhalt der
hierinfalls deutlich vorgeschriebenen unda auch demnechst zukommendena instruction
verhalten, ansonst auch von euch, dem dortigen spitallweesen in alle weege und weise so
vorgestanden und gewartet werde, wie es einem treuen, fleißig und eyfrigen beambten
eignet und gebühret.
a–a In linker Spalte nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin