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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 672 -
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672 VI.6 Steiermark: Graz – Armenhaus, Bürgerspital, Lazarett (Edition Nr. 55–63) 3tio Am hey(ligen) Ostertag nebst obigen verstandt jeder persohn 1 lb. schweines geselchtes fleisch mit der hey(ligen) weych. Item vorhero in der Faschings zeith 3 oder 4 mallige extra schweinene fleisch speisen und würscht. 4to Zum hey(ligen) Pfingsten, ingleichen wie am hey(ligen) Neüjahrtag oder Faschingtage. 5to Ingleichen also am hey(ligen) Martini tag und 6to gleichmässig am hey(ligen) Weychnachttag. [/] NB: Der wein aber, welcher denen sambentlichen spittallern indifferenter geraicht wird, ist jederzeit seines preisß bey 5 oder wenigst 4 xr. zu aestimiren. Dises exclusive der spittalls mayrhoffs eheholden, was es aber die 40 tägige Fasten zeith anbelanget, so werden solche spittaller mit meell, ponnen und grienen speisen unterhalten, zu welchen dann an schmalz ain weith mehrers, als vor angemörckhet worden, erforderlich ist. Actum burgerspittall, den 17. Decembris 1726. Nr. 57 Eid für den Bürgerspital-Spitalmeister in Graz. Graz, 1757 Februar 8 Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 15, K. 85, Nr. 318 Rückvermerk: Ad acta ex co(mmission)e aul(ica) den 8ten Febr(uar) 1757. Jurament vor einen zeitlichen spitelmeister zum h(eiligen) geist spitall alhier Ihr werdet schweren einen eyd zu Gott, dem allmächtigen, der übergebenedeysten ohne allen mackel empfangenen jungfrau und mutter Gottes Maria, auch allen lieben heiligen, daß ihr dem euch von dieser kay(serlich) könig(lichen) hofcommission anvertrauten spitelmeisteramte zum h(eiligen) geist alda zu Graz getreu und gewärtig seyn, dessen nuzen und frommen in allwege suchen und befördern, schaden und nachtheil aber warnen und wenden, über des spitals säment(liche) einkünffte und dessen reale nöthig- und nüzliche ausgaben ordentlich und getreue geld und natural rechnungen vor und in denen bestimten zeiten führen und [/] anhero legen, auf alles vermögen, haabschafften, effecten und grundstücke des spitalls genaue obsicht tragen, nichts davon entziehen oder vermindern lassen, wohl aber so viel möglich und thunlich verbessern und vermehren, alle zum spitall gehörige leuthe bestens beobachten, ihnen keine gefährliche handlungen oder untreue gestatten, sondern vielmehr daran und darob seyn wollet, daß denen sament(lichen) spitall und etwann anderen armen ihre täg(liche) verpflegungs portiones gebührend, richtig und ohne entgang abgereichet, ansonst auch ihrentwegen in allen institutmässig gebahret, sie hingegen zu dem erforder(lich) täg(lich) gebeth gutter zucht und ehrbahrkeit, nicht minder [/] was ihnen sonst zuthun oblieget, nach innhalt der hierinfalls deutlich vorgeschriebenen unda auch demnechst zukommendena instruction verhalten, ansonst auch von euch, dem dortigen spitallweesen in alle weege und weise so vorgestanden und gewartet werde, wie es einem treuen, fleißig und eyfrigen beambten eignet und gebühret. a–a In linker Spalte nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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