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VI.10 Steiermark: Ligist – Herrschaftspital (Edition Nr. 68)
Nr. 68
Arbeitsordnung des Herrschaftspitals in Ligist.
Ligist, 1770 April 28
Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 54, K. 193, Nr. 6
Beschreibung des alhiesigen spitalls und was für arbeit die 8 spitall-weiber bey der
herrschafft zu verrichten, auch andere schuldigkeit haben; alß
das spittall hauß bestehet zu ebener erd in einer gemauerten rauch-stuben und darneben
befindlichen gewölbten kammer, alwo dermahlen 4 weiber ihre pöther haben. In der
höche ist ein abgetheilter boden ohne einer thür, alles von holz gebauet, mithin in 2
ungespöhrten kämmern bestehend, wovon 1 theil mit ziegl gepflastert, der andere
theil aber in einen hölzenen boden bestehet. Dann ist noch der dach-boden mit einem
öestreich, daß hauß ist mit lääden gedekt, ansonsten aber nichts als ein kleines höfl
darbey.
Die darinnen befindliche 8 spitall-weiber seyndt schuldig täglich für die lebende
und verstorbene gräf(lich) saurau(ische) familia einen rosenkranz zu betten und alle
Quatember miteinander zu beichten und zu communiciren. Ingleichen die pfarr kürchen
und daß chor, so offt es nöthig, außzukhören.
In dem schlosß, so offt man sye begehret, die herrsch(aftlichen) zimmer, säll und plaz zu
khören und zu sauberen; den äschen von denen öfen zu nehmen und zu der leinwath
sechten und der wäsch zusammen zu tragen.
Die herrschaffts streu in spittall zu windten, ihre passirungen selbst abzuhollen und
nacher haus zu tragen und dises alles ohne kost. [/]
Bey der vorhin gewesten herrsch(aftlichen) mayrschafft seyndt die 8 spittall weiber zu
allerhand herrsch(aftlich)er arbeit gegen gebung der kost gebraucht worden, nach der
verstuk- und verkauffung deren gründten haben selbe stets nachfolgende arbeiten gegen
gebung der kost verrichten müssen, ohne zweifl dessentwegen, daß vermög denen k. k.
generalien diese leüth sich nicht auf den müssigang gewöhnen, alß die ruben eintragen
und abschneiden; die sträh und daß laub umb den schlosß zusammen rechnen, wie auch
die Schlosßbüchl-wiesen abrechnen; den türckh(ischen) waiz außhepeln unnd eintragen;
die garthen sachen einarbeiten und eintragen; die nussen bey den abbäissen zusammen
klauben und eintragen, wie auch die zwespen; pannen abbroken alda in schlosß; bey einer
kranken persohn in schlosß zu warten.
Vorhin ist bey allen verwältern stets eine in schlosß gegen gegebener kost absonderlich in
anweesenheit der herrschaft gewesen, welches alle alte burger alhier wissen, ich habe aber
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin