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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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VI.10 Steiermark: Ligist – Herrschaftspital (Edition Nr. 68) Nr. 68 Arbeitsordnung des Herrschaftspitals in Ligist. Ligist, 1770 April 28 Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 54, K. 193, Nr. 6 Beschreibung des alhiesigen spitalls und was für arbeit die 8 spitall-weiber bey der herrschafft zu verrichten, auch andere schuldigkeit haben; alß das spittall hauß bestehet zu ebener erd in einer gemauerten rauch-stuben und darneben befindlichen gewölbten kammer, alwo dermahlen 4 weiber ihre pöther haben. In der höche ist ein abgetheilter boden ohne einer thür, alles von holz gebauet, mithin in 2 ungespöhrten kämmern bestehend, wovon 1 theil mit ziegl gepflastert, der andere theil aber in einen hölzenen boden bestehet. Dann ist noch der dach-boden mit einem öestreich, daß hauß ist mit lääden gedekt, ansonsten aber nichts als ein kleines höfl darbey. Die darinnen befindliche 8 spitall-weiber seyndt schuldig täglich für die lebende und verstorbene gräf(lich) saurau(ische) familia einen rosenkranz zu betten und alle Quatember miteinander zu beichten und zu communiciren. Ingleichen die pfarr kürchen und daß chor, so offt es nöthig, außzukhören. In dem schlosß, so offt man sye begehret, die herrsch(aftlichen) zimmer, säll und plaz zu khören und zu sauberen; den äschen von denen öfen zu nehmen und zu der leinwath sechten und der wäsch zusammen zu tragen. Die herrschaffts streu in spittall zu windten, ihre passirungen selbst abzuhollen und nacher haus zu tragen und dises alles ohne kost. [/] Bey der vorhin gewesten herrsch(aftlichen) mayrschafft seyndt die 8 spittall weiber zu allerhand herrsch(aftlich)er arbeit gegen gebung der kost gebraucht worden, nach der verstuk- und verkauffung deren gründten haben selbe stets nachfolgende arbeiten gegen gebung der kost verrichten müssen, ohne zweifl dessentwegen, daß vermög denen k. k. generalien diese leüth sich nicht auf den müssigang gewöhnen, alß die ruben eintragen und abschneiden; die sträh und daß laub umb den schlosß zusammen rechnen, wie auch die Schlosßbüchl-wiesen abrechnen; den türckh(ischen) waiz außhepeln unnd eintragen; die garthen sachen einarbeiten und eintragen; die nussen bey den abbäissen zusammen klauben und eintragen, wie auch die zwespen; pannen abbroken alda in schlosß; bey einer kranken persohn in schlosß zu warten. Vorhin ist bey allen verwältern stets eine in schlosß gegen gegebener kost absonderlich in anweesenheit der herrschaft gewesen, welches alle alte burger alhier wissen, ich habe aber 699
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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